Qualität in der Intensivmedizin

Zentren für Intensivmedizin: DGIM pocht auf Beratung nur durch Fachärzte

Die DGIM fordert vom G–BA, bei intensivmedizinischen Fragestellungen, die einer spezifischen Fachdisziplin zuzuordnen sind, müsse die Beratung durch einen Facharzt der zuständigen Disziplin erfolgen.

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Wiesbaden/Berlin. Zum 5. Juli sind Neuregelungen des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) zu Organisation und Qualitätsstandards in Zentren für Intensivmedizin in Kraft getreten. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) begrüße, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heißt, eine von ihr angeregte Anpassung der bisherigen Vorgaben, die allen Fachärztinnen und Fachärzte mit entsprechender Qualifikation die Leitung der Intensivzentren möglich macht. Gleichzeitig bekräftige sie aber ihre Forderung an den G-BA, dass bei fachspezifischen Fragestellungen die Beratung zwingend durch Fachärzte der jeweiligen Fachdisziplin erfolgen müsse.

Zentren für Intensivmedizin sollen die interprofessionelle Versorgung von Intensivpatientien auch an kleineren Krankenhäusern ermöglichen. Gelingen soll dies unter anderem dadurch, dass die neu einzurichtenden Zentren andere Krankenhäuser mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten unter anderem mit telemedizinischer Unterstützung beraten. Bei den neuen Zentren besteht nun aus Sicht der DGIM die Gefahr, dass die fachspezifische Beratung verloren geht. Die DGIM hatte daher gefordert, dass auch und gerade bei intensivmedizinischen Fragestellungen, die einer spezifischen Fachdisziplin zuzuordnen sind, die Beratung zwingend durch einen Facharzt der zuständigen Disziplin erfolgen muss. „Um bei Herzrhythmusstörungen eine Ablation durchzuführen oder bei einem diffizilen Koronarbefund bestmöglich zu helfen, braucht es die Expertise speziell dafür qualifizierter Fachärztinnen und Fachärzte“, betont DGIM-Generalsekretär Professor Georg Ertl, Internist und Kardiologe aus Würzburg.

Dieser Position der DGIM hat sich das Selbstverwaltungsgremium grundsätzlich angeschlossen und nun für die Fachdisziplinen eine Verfügbarkeit des Facharztstatus in Rufbereitschaft gefordert. „Es bleibt abzuwarten, ob dies in der Praxis ausreichend und auch überprüfbar ist, sonst beraten fachfremde Diensthabende im Zentrum in ihrem Fach Erfahrene am anderen Ende der Leitung“, so Ertl. (eb)

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