Tarifverhandlungen
Zoff um Tarifvertrag für ÖGD-Ärzte
Der Marburger Bund dringt seit Jahren auf einen eigenen Tarifvertrag für die Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die kommunalen Arbeitgeber haben daran allerdings kaum Interesse.
Veröffentlicht:Berlin. Spezifische Ärztetarifverträge für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) scheinen in weite Ferne zu rücken. Darauf lässt sich nach einem Schlagabtausch zwischen dem Marburger Bund (MB) und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) schließen.
„Entgegen einer im Mai 2019 getroffenen eindeutigen Vereinbarung mit dem Marburger Bund, die Tarifverhandlungen für die kaum mehr als 1000 angestellten Ärzte im kommunalen Dienst außerhalb der Krankenhäuser fortzusetzen, ist die VKA wortbrüchig und lehnt weitere Gespräche ab“, heißt es beim MB.
In der Corona-Pandemie sei die Bedeutung der kommunalen Gesundheitsämter endlich stärker in den Vordergrund gerückt. Da sei es schockierend, dass die VKA Ärzte im ÖGD „nach wie vor als lästigen Verwaltungsposten behandelt“, so die MB-Vorsitzende Dr. Susanne Johna.
Mit ihrer „tarifpolitischen Geisterfahrt“ schreckten die kommunalen Arbeitgeber dringend benötigten ärztlichen Nachwuchs ab, der sich zwar für das vielfältige und verantwortungsvolle Aufgabengebiet interessiere, aber keine Gehaltseinbußen von monatlich etwa 1500 Euro in Kauf nehmen wolle, so Johna.
ÖGD-Ärzte werden vergleichsweise schlecht bezahlt
Der MB fordert, dass im ÖGD die gleichen tarifvertraglichen Regelungen angewendet werden, wie sie auch für die kommunalen Krankenhäuser gelten. Eine Anpassung der Arbeits- und Entgeltbedingungen aller angestellten Ärzte im ÖGD auf das Niveau der Arzt-Tarifverträge des Marburger Bundes würde einen Bruchteil der bereits jetzt für die Verbesserung der technischen Infrastruktur des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vorgesehenen Mittel erfordern. „Die finanziellen Mittel stehen zur Verfügung, es fehlt allein der Wille zur Umsetzung bei der VKA“, so Johna.
Die kommunalen Arbeitgeber scheinen allerdings kein Interesse daran zu haben, einen arztspezifischen Tarifvertrag für die ÖGD-Ärzte mit dem MB zu schließen. Zwar sei im Mai vergangenen Jahres vereinbart worden, Verhandlungen für die Ärzte im ÖGD zu führen, problematisch sei aber, dass es für diese Ärzte bereits tarifvertragliche Regelungen gebe.
Denn für alle Ärzte, die bei den kommunalen Arbeitgebern außerhalb der Krankenhäuser arbeiteten, gälte der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD), der mit den Tarifvertragsparteien Verdi und Deutscher Beamtenbund (DBB) geschlossen worden sei. Dass der Marburger Bund unterstelle, die kommunalen Arbeitgeber würden die Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst nur „als lästigen Verwaltungsposten“ behandeln, sei vor diesem Hintergrund grotesk.
VKA will nur einen Tarifvertrag
Da die VKA stets daran interessiert sei, mit ihren Sozialpartnern einheitliche Regelungen zu vereinbaren, sei es ein ernsthaftes Problem, dass unterschiedliche Gewerkschaften die Arbeitsbedingungen einer Beschäftigtengruppe in unterschiedlichen Tarifverträgen regeln wollten. „Wir fordern die Gewerkschaften auf, zu klären, wer von ihnen zuständig ist oder gemeinsam mit uns zu verhandeln“, sagte VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath der „Ärzte Zeitung“.
Die VKA habe vorgeschlagen, die schwierige Situation in einem gemeinsamen Gespräch mit Verdi, dem Beamtenbund und dem MB zu erörtern und zu klären. Dies habe der MB abgelehnt und stattdessen mit Arbeitskampfmaßnahmen gedroht, sagt Benrath. Der MB scheine es auf eine Eskalation abzusehen.
Das Problem liegt aus Sicht von Benrath darin, dass der MB fälschlicherweise die bei den Verhandlungen zum Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Kliniken (TV-Ärzte/VKA) getroffene Vereinbarung über die Tarifsicherung so interpretiere, dass sie auch künftige Tarifverträge außerhalb des Krankenhausbereichs einschließt.
„Es handelt sich hierbei um zwei ganz unterschiedliche Felder. Die im Mai 2019 erzielte Tarifsicherungsvereinbarung bezieht sich ausdrücklich allein auf die Krankenhäuser, nicht jedoch auf die Verwaltung“, stellt Benrath seine Sicht der Dinge klar. Die Tarifsicherungsklausel sichert dem MB zu, dass sein Tarifvertrag nicht durch einen mit einer anderen Gewerkschaft geschlossenen verdrängt werden kann.
Gespräche waren schon gestartet
Im Mai vergangenen Jahres war beim Abschluss der Tarifverhandlungen für die Ärzte an den kommunalen Kliniken vereinbart worden, für Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und anderen kommunalen Diensten bis spätestens Ende Oktober 2019 separate Verhandlungen aufzunehmen.
Nach Angaben des MB hatten die kommunalen Arbeitgeber diese Verhandlungen Mitte Dezember 2019 aber mit dem Hinweis verlassen, der Beamtenbund wolle mit ihnen Verhandlungen für die Ärzte führen.
Den Verweis auf den Beamtenbund hielt der MB damals für völlig fehlgeleitet, da der Bundesverband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst, dem ein Teil der betroffenen Ärzte angehört, zwar bis Ende 2017 Mitglied im Deutschen Beamtenbund gewesen sei, diesen aber wegen andauernder Erfolglosigkeit verlassen habe.