Kassenfinanzen
Zusatzbeitrag liegt im Schnitt bei 0,9 Prozent
BERLIN. Der durchschnittliche Zusatzbeitragsatz in der GKV wird im kommenden Jahr 0,9 Prozent betragen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium festgelegt.
Zuvor hat der zuständige Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt (BVA) die prognostizierten Einnahmen und Ausgaben in der GKV verglichen. Demnach fehlen 2015 rund elf Milliarden Euro, die durch den Sonderbeitrag gegenfinanziert werden müssen.
Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz FQWG hat die Koalition ab 2015 ein System kassenindividueller Zusatzbeiträge geschaffen, die einkommensabhängig erhoben werden.
Der bisherige Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent, der für alle Kassenmitglieder erhoben wurde, entfällt.
Ihren individuellen Zusatzbeitragssatz werden die Kassen in den nächsten Wochen, nach Genehmigung ihrer Haushaltspläne durch das BVA oder die Länderaufsichten, bekannt geben.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) äußerte die Erwartung, dass die Kassen gut daran täten, ihre Finanzreserven in Höhe von 16 Milliarden Euro "im Sinne der Versicherten zu nutzen".
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, bezeichnete "vollmundige Ankündigungen" mit Blick auf eine Entlastung für viele Versicherte als "nicht realistisch".
"Klar ist, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Versicherten in den nächsten Jahren deutlich steigen wird", so Klein-Schmeink. So hätten die GKV-Schätzer für 2015 Mehrausgaben von über neun Milliarden Euro im Vergleich zu diesem Jahr prognostiziert. (fst)