LSG-Urteil

Zuschuss für Brillen nicht erlaubt

Veröffentlicht:

DARMSTADT. Gesetzliche Kassen dürfen Erwachsenen keinen Zuschuss zu Brillen und Kontaktlinsen geben. Auch als freiwillige Satzungsleistung ist dies unzulässig, wie das Hessische Landessozialgericht (LSG)in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil entschied.

Danach dürfen die Kassen durch Satzungsleistungen keine neuen Versorgungsbereiche eröffnen. Damit durchkreuzte das LSG die Pläne einer BKK.

Mit einer Satzungsänderung wollte sie ihren Mitgliedern einen Zuschuss von bis zu 50 Euro für Brillen und Kontaktlinsen gewähren. Das Bundesversicherungsamt hatte dies nicht genehmigt. Daraufhin klagte die Kasse.

Das LSG Darmstadt wies die Klage ab. Mit Satzungsleistungen könnten die Kassen die bestehende Regelversorgung weiterentwickeln. Die Satzung dürfe jedoch "keine Bestimmungen enthalten, die den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung widersprechen".

Dies sei hier aber der Fall, denn mit Ausnahme besonders schwerer Sehbeeinträchtigungen bestehe bei Sehhilfen für Erwachsene "ein grundsätzlicher Leistungsausschluss". Nach den gesetzlichen Vorgaben seien "neue Leistungen" aber unzulässig.

Abweichend hiervon hatten in anderen Bundesländern deren für regionale Kassen zuständige Aufsichtsbehörden Brillen-Zuschüsse genehmigt. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ das LSG Darmstadt daher die Revision zum Bundessozialgericht zu. (mwo)

Az.: L 1 KR 56/13 KL

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Kommentare
Dr. Elisabeth Arnold 03.06.201415:30 Uhr

Nicht nur unglaublich, sondern gefährlich!

Im betriebsmedizinischen Aufgabenfeld der arbeitsmedizinischen Vorsorge gehören arbeitsplatzbezogene Sehtests bei vielen Fragestellungen zum gängigen Untersuchungsumfang.
Erschreckend oft fallen dabei völlig unzureichende Testergebnisse bei Brillenträgern auf, die den Betreffenden sowohl bei der Arbeit als auch im privaten Bereich zu einer Gefahr für sich selbst und für Dritte werden lassen. Aber für Geringverdiener, insbesondere, wenn gerade erst eine neue Stelle angetreten wurde, ist die Anschaffung einer neuen Brille finanziell oft nicht machbar.
Außer dem Betriebsarzt, der an die Schweigepflicht gebunden ist, erfährt normalerweise niemand von dieser Gefahr. Der Mitarbeiter wird zwar umfassend im Hinblick auf seine gesundheitlichen Defizite beraten, aber ob er weiterhin mit seiner 10 Jahre alten Brille und einem 20%igen Sehvermögen privat ein KFZ steuert, das liegt in seinem eigenen Ermessen. Hier könnte die GKV mit einem vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand Leben retten!

Dr. Fritz Gorzny 03.06.201411:44 Uhr

Eine unglaubliche Entscheidung

Viele Menschen mit Kurz/Stabsichtigkeit,Weitsichtigkeit oder Störungen des Beidäugigensehens, das mit Prismengläsern korrigiert werden mußte, sind ohne ihre Brille nicht arbeitsfähig, viele gar nicht überlebensfähig. Brillen sind mindestens genauso wichtig wie Prothesen, Krücken oder Einlagen etc, die regelmässig erstattet werden. Wiso gilt das nicht für Sehhilfen? Eine unselige und völlig unverständliche Entscheidung, die zu vielen Problemen und Komplikationen z.B. bei Kraftfahrern führt.

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