EU-Patientenrichtlinie

Zustrom von Patienten wird es nicht geben

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BERLIN. Die Bundesregierung vermag nicht zu prognostizieren, wie viele deutsche Patienten sich künftig ambulant oder stationär im EU-Ausland behandeln lassen.

Dies gelte auch umgekehrt für die Behandlungszahlen von EU-Bürgern in Deutschland, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion.

Hintergrund ist die im Januar 2011 vom EU-Parlament beschlossene Patientenrichtlinie, die die Rechte von Patienten bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung regelt. Bis Ende Oktober dieses Jahres muss die Richtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt sein.

Einen Gesundheitstourismus in andere EU-Länder erwartet die Regierung nicht, da es die Möglichkeit der Auslandsbehandlung gegen Kostenerstattung seit 2004 gebe.

Dies gelte auch umgekehrt: Da die Erstattungsbeträge auf das jeweilige Kostenniveau im Heimatland begrenzt sind, werde dies "dämpfend" auf den Zustrom von Patienten nach Deutschland wirken.

Im Jahr 2011 haben sich nach Angaben der Bundesregierung knapp 4000 gesetzlich Krankenversicherte im Ausland stationär behandeln lassen. Für ambulante Leistungen im Ausland haben die Krankenkassen im vergangenen Jahr etwa 850 Millionen Euro aufgewendet. Dabei betrug der Anteil der Kostenerstattung 5,7 Prozent, heißt es. (fst)

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