Bundesrat-Initiative
Zwei Bundesländer wollen legale Cannabis-Abgabe testen lassen
Bremen und Thüringen regen eine Reform des Betäubungsmittelgesetzes an. Sie wollen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene ermöglichen.
Veröffentlicht:Berlin. Die Länder Bremen und Thüringen sprechen sich für Modellprojekte aus, in denen die – nicht ärztlich indizierte – Abgabe von Cannabis an Erwachsene erprobt wird. In einem Entschließungsantrag, der am Freitag in den Bundesrat eingebracht wird, regen sie an, das Betäubungsmittelgesetz entsprechend zu ändern. Die Modellprojekte sollten wissenschaftlich begleitet werden.
Die dabei gewonnenen Erfahrungen könnten eine „empirische Säule“ für die „erstmals wissenschaftlich fundierte Überarbeitung“ des Betäubungsmittelgesetzes darstellen. Ein derartiges Vorgehen werde von Verbänden wie der Neuen Richtervereinigung, dem Bund Deutscher Kriminalbeamter, der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen unterstützt.
Urteil: Cannabis-Verbot verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht habe zwar in seinem Urteil vom März 1994 ein umfassendes Cannabis-Verbot für verfassungsgemäß erklärt, den Gesetzgeber aber nicht verpflichtet, den Umgang mit Cannabis „auf alle Zeiten strikt und repressiv mit dem Ziel der Eliminierung von Angebot und Nachfrage zu sanktionieren“.
Das sei, so werben die beiden Länder, dann auch schrittweise geschehen: So wurde es bereits vor 20 Jahren Landesbehörden erlaubt, Drogenkonsumräume einzurichten. Seit 2009 ermöglicht eine Gesetzesänderung die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung. Vor drei Jahren ist schließlich der medizinisch indizierte Gebrauch von Cannabis straffrei gestellt worden. (fst)