Impfstoff-Rabatte

Zwei Hersteller sollen ins Boot

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BERLIN. Die Koalition will Krankenkassen verpflichten, bei der Ausschreibung von Impfstoffen Verträge mit mindestens zwei Herstellern zu schließen.

Der Neuabschluss von Exklusivverträgen wäre somit künftig verboten. Das geht aus einem Änderungsantrag zum GKV-Reformgesetz FQWG (Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungs-Gesetz) hervor.

Durch eine Ergänzung im Paragraf 132 e SGB V ist es nach Ansicht der Koalition möglich, Lieferengpässe zu vermeiden. Dabei wird davon ausgegangen, dass diese "nur teil- oder zeitweise auftreten".

Im März hatte das Bundesgesundheitsministerium Lieferengpässe als undramatisch eingestuft: Bislang habe sich nur die Impfung "bei einzelnen Personen" verzögert, Krankheitsausbrüche aufgrund fehlender Impfungen habe es nicht gegeben, hieß es.

Allerdings war der Widerstand der Industrie gegen Exklusivausschreibungen zuletzt gewachsen. Sanofi Pasteur MSD (SPMSD) hat angekündigt, bei der Ausschreibung der beiden AOKen in Hessen und Niedersachsen für HPV-Impfstoffe kein Angebot abgeben zu wollen.

BPI: Antrag halbherzig

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisierte den Änderungsantrag als "halbherzig". Nur unter günstigen Umständen könne ein zweiter Vertragspartner kurzfristig einspringen, wenn der ursprüngliche Hersteller ausfällt.

Denn aus Kostengründen würden Unternehmen ihre Mengenplanung bei der Produktion auf realistisch zu erwartende Absatzmengen einstellen.

Plötzlich auftretenden Lieferlücken könnten dann nicht ad hoc geschlossen werden.Wenn der Gesetzgeber an Rabattverträgen für Impfstoffe festhalten wolle, müssten Ausschreibungen vor allem für saisonale Impfstoffe verbindliche Abnahmemengen garantieren, so der BPI. (fst)

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