Zwischenfall bei Organentnahme

Zwei Koordinatoren - zwei Ergebnisse?

Ein Wechsel der DSO-Koordinatoren während der Organentnahme könnte nach Informationen der "Ärzte Zeitung" die Probleme bei einer Organtransplantation in Bremerhaven verursacht haben.

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Wie kam es zu dem Zwischenfall bei der Organentnahme in Bremerhaven?

Wie kam es zu dem Zwischenfall bei der Organentnahme in Bremerhaven?

© mario beauregard / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Nach Informationen der "Ärzte Zeitung" könnte der Zwischenfall bei einer Organentnahme im Bremerhavener Krankenhaus Reinkenheide Anfang Dezember 2014 mehr als nur ein Dokumentationsfehler gewesen sein.

Möglicherweise war der für die vollständige Hirntoddiagnose vorgeschriebene PCO2-Wert im Blut der Patientin nicht erreicht. Unterdessen hat sich die Bremerhavener Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Nach Recherchen der "Ärzte Zeitung" haben zwei Ärzte des Klinikums unabhängig voneinander den Hirntod der Frau mit Schädelhirntrauma festgestellt. Darauf prüfte ein Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) die Hirntodfeststellung und bestätigte sie.

Schritt neuer Koordinator ein?

Bis hierher lief der Prozess wohl vorschriftsmäßig ab. Aber dann wechselten angeblich die Koordinatoren. Und während das Entnahmeteam der DSO bereits mit der Operation begonnen hatte, schritt offenbar der neue Koordinator ein.

Er habe entdeckt, dass der Kohlendioxid-Partialdruck im Blut (PCO2-Wert) bei 58 lag und nicht, wie vorgeschrieben, bei 60. Darauf habe der neue Koordinator die Organentnahme abgebrochen. Kurz darauf sei die Frau an Herzversagen gestorben.

Die Prüfungs- und Überwachungskommission der Bundesärztekammer prüft nach eigenen Angaben den Fall und hat "festgestellt, dass die Organspenderin vor geplanter Organentnahme hirntot war", so die BÄK am Montag. Ein abschließender Bericht der Kommission steht noch aus.

"Wenn nach den eigenen Kriterien der Hirntod nicht feststellbar war, wie konnte die Bundesärztekammer am Montag den Hirntod der Patientin bestätigen?", fragt der Wilhelmshavener Transplantationsmediziner, Professor Gundolf Gubernatis.

"Wenn ein Wert von 60 vorgeschrieben ist, dann ist 58 unzureichend", sagte er der "Ärzte Zeitung". Unterdessen hat die Bremerhavener Staatsanwaltschaft die Akten des Falls sichergestellt.

"Wir führen ein Todesursachenverfahren durch", sagte Oberstaatsanwalt Oliver Constien. Die Staatsanwaltschaft will feststellen, woran die Patientin gestorben ist. (eb)

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