GVWG

vdek warnt vor Änderungen bei Mindestmengen

Der Kassenverband stellt sich gegen eine Aufweichung der verschärften Vorgaben für Mindestmengen auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens.

Veröffentlicht:
Blick in einen OP mit Bestecktisch.

Die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern wehrt sich gegen schärfere Vorgaben für Mindestmengen, der Ersatzkassenverband vdek widerspricht.

© Kzenon / Fotolia

Berlin. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) warnt davor, die im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vorgesehenen Regelungen zur Stärkung der Mindestmengen wieder aufzuweichen. Entsprechende Forderungen kämen aus mehreren Bundesländern, so der vdek.

So regt sich offenbar vor allem Widerstand gegen die im GVWG vorgesehene Maßnahme, Ausnahmegenehmigungen der Länder für Krankenhäuser abzuschaffen, wenn diese die vorgegebenen Mindestmengen nicht erreichen. „Es gibt keinerlei Gründe, Krankenhäusern ausnahmsweise Operationen zu ermöglichen, wenn sie nicht einmal die Mindestmenge erfüllen“, sagt die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

Vorhandene Mindestmengen werden nicht durchgesetzt

Es gehe um komplexe und planbare Eingriffe wie Leber- oder Nierentransplantationen, für die Patienten auch bereit wären, längere Anfahrtswege in Kauf zu nehmen, um auf einem qualitativ hohen Niveau versorgt zu werden.

Die im GVWG vorgesehene Stärkung und Erweiterung der Mindestmengen sei notwendig, da diese bislang für die bereits bestehenden sieben Indikationen nicht die volle Wirksamkeit entfalten konnten, kritisiert der Kassenverband. So liege der Anteil der Krankenhäuser, die trotz der bestehenden Mindestmengen von 50 Eingriffen pro Jahr bei einer Knie-TEP dennoch Leistungen unterhalb dieses Wertes erbringen, bundesweit bei 17 Prozent, in manchen Stadtstaaten sogar bei 30 Prozent.

Das liege neben den Ausnahmeregelungen der Landesbehörden auch an den komplizierten Verwaltungsverfahren, die es den Krankenkassen schwer mache, bei Unterschreitung der Mindestmenge gegen das Krankenhaus vorzugehen. Bisher genüge die Prognose des Krankenhauses, dass es die Mindestmenge voraussichtlich im nächsten Jahr erreiche. Positiv bewertet der vdek, dass nach dem Entwurf des GVWG der Gemeinsame Bundesausschuss ab 2022 Regelbeispiele für erhebliche begründete Zweifel an der Prognose festlegen soll.

Wird der zuständige Minister „entmündigt“?

Kritisiert werden die geplanten Änderungen bei den Mindestmengen dagegen von der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern. Mit der gesetzlichen Neuregelung „wird Gesundheitsminister Harry Glawe quasi entmündigt und Ministerpräsidentin Schwesig braucht keinem Bürger mehr wohnortnahe Versorgung zu versprechen“, moniert der Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft Uwe Borchmann.

Zukünftig würden in Berlin für einen Großteil der stationären Eingriffe Mindestmengen festgelegt. Dies führe dazu, dass die Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern diese Leistungen nicht mehr erbringen dürften. Betroffen seien nicht nur die kleinen Krankenhäuser, sondern auch die Unikliniken und die Maximalversorger in Schwerin und Neubrandenburg. Damit könnten möglicherweise auch Fachärzte nicht mehr im Nordosten ausgebildet werden, da nicht mehr alle Leistungen des Ausbildungskataloges vorgehalten werden könnten.

Der GBA treffe seine Entscheidungen zwar an der mengenunabhängigen Qualität der Leistungen, berücksichtige dabei aber nur deutschlandweite Durchschnitte der Erreichbarkeit. „Eine solche GBA-Entscheidung bedeutet für Patienten in NRW vielleicht, dass sie nur zehn Minuten weiterfahren müssen, aber Neubrandenburger müssen vielleicht demnächst bis Berlin reisen“, so Borchmann.

Nach derzeitigem Stand soll das GVG am 11. Juni vom Bundestag beschlossen werden. (chb)

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