Insolvenz-Spiegel

2020 gingen weniger Hausarztpraxen pleite

30 Arztpraxen meldeten 2020 Insolvenz an. Das ist auf die Gesamtzahl der Vertragsärzte gesehen nicht viel – und ein Indiz, dass auch die Schutzschirme der KVen geholfen haben.

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Praxisschließung: Die Zahl der Insolvenzen unter Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen ist 2020 in Summe um knapp 14 Prozent gegenüber Vorjahr gesunken – auf 162 Betriebe.

Die Zahl der Insolvenzen unter Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen ist 2020 in Summe um knapp 14 Prozent gegenüber Vorjahr gesunken – auf 162 Betriebe.

© Alexander Limbach - stock.adobe.com

Berlin. Die Pandemie hat bisher weniger tiefe Schleifspuren in der Anbieterstruktur des deutschen Gesundheitswesens hinterlassen, als zu Beginn hätte vermutet werden können. Wie aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervorgeht, ist die Anzahl der Insolvenzen unter Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen 2020 in Summe um knapp 14 Prozent gegenüber Vorjahr gesunken – auf 162 Betriebe.

Signifikant betroffen waren allerdings Kliniken mit einem Insolvenz-Plus um 80 Prozent auf 18 Häuser. Unter Niedergelassenen stechen in der relativen Betrachtung Fachärzte hervor: 20 Facharztpraxen, die voriges Jahr für immer ihre Tore schlossen, bedeuten eine Zunahme um 82 Prozent. Dagegen warfen im hausärztlichen Versorgungsbereich mit zehn Praxen neun Prozent weniger Betriebe das Handtuch als 2019. Unter Zahnarztpraxen meldeten 28 Einrichtungen Insolvenz an (-22 Prozent).

Corona-Effekt unklar

Inwiefern die Corona-Krise das Insolvenzgeschehen direkt beeinflusst habe, lasse sich den Zahlen nicht entnehmen, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort. Das Bild wird zusätzlich durch die Ende März vorigen Jahres beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflichten verzerrt.

Wie bereits berichtet, waren 2020 die GKV-Ausgaben um vier Prozent auf 262,64 Milliarden Euro gestiegen. Für vertragsärztliche Versorgung wurden knapp 48,5 Milliarden Euro aufgebracht (+6,3 Prozent), für stationäre 82,15 Milliarden ( +1,5 Prozent).

Die Ausgleichszahlungen, die der Bund den Kliniken dafür zahlt, dass sie Bettenkapazitäten für COVID-19-Patienten freihalten, beliefen sich zunächst von Mitte März bis Ende September 2020 auf 8,96 Milliarden Euro. Seither wurden bis Anfang April dieses Jahres weitere 3,73 Milliarden Euro an Kliniken überwiesen.

Die auf Rechnung der Kassen geleisteten Ausgleichszahlungen der KVen an Vertragsärzte im Rahmen des bis Ende 2020 gültigen sogenannten Schutzschirms (ex § 87a Abs. 3b SGB V) addierten sich laut Regierung bis Ende Dezember auf 207 Millionen Euro. (cw)

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