33 Banken wegen Gebühren für Spezialkonten abgemahnt

Veröffentlicht:

BERLIN (dpa). Wegen zusätzlicher Gebühren für pfändungsfreie Konten hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) 33 Banken und Sparkassen abgemahnt. "Die Geldinstitute lassen sich dafür bezahlen, dass sie eine gesetzliche Pflicht erfüllen", sagte der VZBV-Vorstand Gerd Billen am 25. März in Berlin.

Jeder Bankkunde habe das Recht, sein Konto mit Pfändungsschutz führen zu lassen. Damit gelte automatisch, dass sein Einkommen bis 985,15 Euro nicht gepfändet werden dürfe. In der Praxis zahle der Kunde häufig für dieses Recht und müsse auf wichtige Kontofunktionen verzichten, kritisierte der Verband. Von der Bundesregierung fordert der VZBV deshalb eine gesetzliche Klarstellung.

Abgemahnt wurden die Kreditinstitute für Extra-Entgelte von bis zu 15 Euro monatlich, höhere Preise für einzelne Leistungen sowie eingeschränkte Kontoführungsfunktionen. 14 der abgemahnten Geldinstitute haben inzwischen Unterlassungserklärungen abgegeben, wie der VZBV berichtete.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fallbericht

Schäden an der Netzhaut nach dem Haarefärben

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?