KV Nordost

9,12 Euro für neue Gesprächsleistung

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SCHWERIN. Eine neue Leistung haben KV Mecklenburg-Vorpommern und die AOK Nordost vereinbart: Rückwirkend ab dem 1. Juli dieses Jahres können Hausärzte das ausführliche sozialmedizinische Gespräch abrechnen. Dies ist auch dann möglich, wenn keine lebensverändernde Erkrankung vorliegt.

Damit soll eine entsprechende Lücke im EBM-Katalog geschlossen werden, da das zum 1. Oktober 2013 neu aufgenommene "problemorientierte ärztliche Gespräch" genau diese Einschränkung hat.

Für jedes mindestens zehnminütige Gespräch können Hausärzte, hausärztlich tätige Internisten sowie Pädiater 90 Punkte abrechnen. Das entspreche 9,12 Euro, teilten beide Vertragspartner mit. (fst)

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