AKR: Sachsen-Anhalt ist für Einführung im Juli
Überalterung, Abwanderung und Geburtenrückgänge führen in Sachsen-Anhalt zu einer Morbiditätsverdichtung. Die KV sieht daher in den Kodierrichtlinien die einzige Chance auf eine gerechte Vergütung.
Veröffentlicht:MAGDEBURG. In Sachsen-Anhalt soll ab 1. Juli nach den Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) abgerechnet werden. Dazu haben Vorstand und Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten des Landes aufgerufen. "Wollen wir hierzulande künftig zumindest stabile Honorare, brauchen wir die AKR", so KVSA-Vorstand Dr. Burkhard John.
Nur mit ihnen lasse sich nachweisen, dass die Vergütung zwingend an die Morbidität angekoppelt werden müsse. Eine Verschiebung der AKR-Einführung, wie sie die KBV jetzt verhandeln will, wäre - zumindest in Sachsen-Anhalt - mit erheblichen Risiken verbunden, wogegen die Chancen auf eine bessere Vergütung bei möglichst flächendeckender Anwendung deutlich steigen.
John begründet den Vorstoß mit dem prognostizierten Verlust von rund 450.000 Einwohnern bis zum Jahr 2025 - vor allem aufgrund der Abwanderung junger Leute inandere Regionen sowie dem anhaltenden Geburtenrückgang - und der damit einhergehenden hohen Überalterung.
"Damit kommt es zu einer erheblichen Morbiditätsverdichtung pro Versicherten, die zu einem höheren Behandlungsaufwand führt." Mehr Arbeit auf der einen Seite, weniger Patienten auf der anderen bringe die Honorierung zwangsläufig in eine Schieflage. "Dem können wir nur entgegen steuern, wenn wir diese Veränderung messbar machen" ist der KV-Chef überzeugt.
"AKR sind unsere einzige Chance auf eine gerechte Vergütung", meint auch Andreas Petri, VV-Vorsitzender und Landeshausärztechef. Derzeit begründen Kassen ihr "Nein" zur morbiditätsgestützten Vergütung mit nicht ausreichender Kodierung.
Petri: "Es dürfte ihnen also schwerfallen, dokumentierte Diagnosen auf Dauer zu ignorieren." KV-Vorstand und VV in Sachsen-Anhalt hoffen deshalb auch trotz einiger, durchaus verständlicher Vorbehalte in der Ärzteschaft auf deren Verständnis und Einsicht in die Notwendigkeit. Im Gegenzug will sich John dafür stark machen, dass der zusätzliche Dokumentationsaufwand extra vergütet und die Anwendung der AKR deutlich vereinfacht wird.
Dass Sachsen-Anhalts Vorstoß nicht unbedingt auf ungeteilte Gegenliebe bei anderen KVen stößt, darüber ist sich John durchaus im Klaren. "Vor allem dort, wo es durch den Zuzug junger Versicherter eher zu einer Morbiditätsverjüngung kommen könnte, wird sich Widerstand regen."
Eine Dokumentation der Morbidität käme hier womöglich zum Ergebnis, dass eine höhere Vergütung nicht erforderlich wäre. Deshalb werde die Notwendigkeit von AKR in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich interpretiert und dies oft auch "mit entsprechender Polemik, um die Medienwahrnehmung zu steigern."
Derzeit erhält die KVSA für jeden Versicherten eine gleich hohe kassenspezifische Vergütung. Dabei werden weder Alter noch Behandlungsintensität berücksichtigt.
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