AKR-Skeptiker setzen sich bei der KBV durch

Die KBV-Vertreterversammlung hat beschlossen, dass nur ein ausgewählter Teil der Ärzte die AKR anwenden soll. Für diese Ärzte soll es dann auch mehr Honorar geben.

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Kodieren: Geht es nach der KBV-VV müssen das zunächst nur einige Ärzte, und die auch erst ab dem 1. Januar kommenden Jahres.

Kodieren: Geht es nach der KBV-VV müssen das zunächst nur einige Ärzte, und die auch erst ab dem 1. Januar kommenden Jahres.

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BERLIN/STUTTGART (mn/sun/fst). Nach langen Diskussionen über eine Verlängerung der Einführungsphase der neuen Kodierrichtlinien (AKR) und über mögliche Folgen fürs Honorar hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung jetzt klar Stellung bezogen.

Die Position der AKR-Skeptiker hat in der Klausurtagung offenbar knapp die Oberhand behalten. Die Delegierten haben am Freitag beschlossen, dass die AKR erst zum 1. Januar 2012 scharf geschaltet werden sollen.

Zudem fordern die KBV-Vertreter, dass die Einführung auf einen repräsentativen Querschnitt der Arztpraxen begrenzt werden soll. Für den Aufwand des Kodierens sollen diese Ärzte dann auch mehr Honorar bekommen.

Eine endgültige Entscheidung wird es aber erst nach Gesprächen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband geben. Dieser hatte gefordert, dass eine Verlängerung der Einführungsphase Konsequenzen für die Entwicklung der Honorare der Vertragsärzte haben müsse.

Wie die "Ärzte Zeitung" beim Hausärztetag in Baden-Württemberg erfahren hat, ist die Entscheidung zu den Kodierrichtlinien offenbar denkbar knapp mit 32 zu 28 Stimmen gefallen.

Das Projekt der AKR sei damit de facto tot, sagte Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes in Baden-Württemberg. "Ich bin froh, dass es gelungen ist, den bürokratischen Overkill der AKR zu entschärfen", sagte Dietsche weiter.

Offenbar hat der Block der Delegierten aus Bayern, Baden-Württemberg und Hessen für die Entscheidung zu den AKR weitere Delegierte auf seine Seite ziehen können, namentlich aus Nordrhein und aus Niedersachsen.

Im Hinblick auf die Verschiebung der Einführung auf Januar liegen die KBV-Delegierten auf einer Linie mit Gesundheitsminister Philipp Rösler, der sich am Freitag in Berlin nochmals für eine Verlängerung der Einführungsphase aussprach.

Rösler sagte, er habe die Vertragspartner gebeten, die Einführung vorerst zu stoppen: "Sollte es tatsächlich notwendig sein, dafür Gesetze zu ändern, würden wir dies im Rahmen des Versorgungsgesetzes umsetzen."

Bisher habe er aber noch keine konkreten Gesetzesänderungsvorschläge bekommen. Zum Beschluss der KBV-Vertreter äußerte sich Rösler noch nicht.

In den Eckpunkten zum Versorgungsgesetz spricht die Regierungskoalition von "leicht handhabbaren und einfacher umsetzbaren Kodierrichtlinien".

Auch die KBV wolle ihr Bemühen fortsetzen, "die AKR zu vereinfachen und praxistauglicher zu machen", sagte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler in Berlin nach einer Mitteilung der KBV.

Professor Kuno Winn, Vorsitzender des Hartmannbundes, hat die Entscheidung der Vertreterversammlung begrüßt. Es komme jetzt darauf an, die gewonnene Zeit zu nutzen, um die AKR wirklich praxistauglich zu gestalten.

Inwieweit Gesetzgeber und Kassen darüber hinaus dem KBV-Beschluss folgen, bleibe "mit Spannung" abzuwarten, so Winn. Eine Stellungnahme der Kassen zu den Beschlüssen der KBV-Vertreter war am Wochenende nicht zu bekommen.

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Kommentare
Dr. Uwe Wolfgang Popert 11.04.201111:28 Uhr

Zeitgewinn

Endlich mal eine gute Nachricht.
Da selbst der Gesetzgeber inzwischen auf bürokratiearme Lösungen drängt, muss man die zur Verfügung stehende Zeit für eine Vereinfachung und Verbesserung der AKR nutzen:
1) Vereinfachte Kodierung entsprechend ICPC-2 für Hausärzte, Notdienst und Spezialisten außerhalb ihres Fachgebietes
2) Umgehungsmöglichkeit von Doppelverschlüsselungen durch Erweiterung der DxG und HMG Definitionen des Morbi-RSA
3) Rettung der wichtigen "anamnestischen" Diagnosen durch Einführung eines fakultativen Zeitbezugs für Dauerdiagnosen
Mit pfiffigen Lösung kann man problemlos sogar gegenüber dem jetzigen Kodierungschaos noch Zeit einsparen! Vereinfachung und Verbesserung von Bürokratie und Versorgungssteuerung sind wichtige Grundlagen für die zukünftig steigende Morbidität und knappen Ressourcen.

Dr. Thomas Georg Schätzler 10.04.201120:42 Uhr

Nach ICD-10-Kategorien G, V, A, Z noch AKR-Kategorie "W" wie "weiß nicht" oder "Wahnsinn"

Wie wäre es mit der Kodierung von GKV-Krankenkassenkompetenz (GKV-KKK) gesichert (G), Ausschluss von (A), Zustand nach (Z), Verdacht (V) und als zusätzliche Kategorie "W" wie "weiß nicht".

Apropos "weiß nicht": Unsere KBV mit Herrn Kollegen Köhler an der Spitze (von seinem Kompagnon Herrn Kollegen Müller verliert sich aktuell jede Spur) trägt derzeit auch die Kategorie "W". Noch am 21.09.2010 hieß es aus der KBV-Betonfraktion "die Kassenärztliche Bundesvereinigung will an dem Termin zur Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) am 1. Januar 2011 festhalten". Damals war auch das mächtige Handbuch "AKR-Richtlinien 2010" verteilt worden, trotz Bedenken von Axel Munthe von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern, sonst über jeden Verdacht aufmüpfigen Verhaltens erhabener fachärztlicher KVB-Chef. Dort war ein 1. Praxistest mit rund 100 Ärzten desaströs gelaufen.

Dann kam erbitterter Widerstand aller Vertragsärzte, eine erfolgreiche Online-Petition im Deutschen Bundestag und ein elegantes Ein(k)nicken der KBV. Mit dem Brustton der Überzeugung wurde behauptet, man habe sich schon immer wie auch Bundesgesundheitsminister (BGM) Philipp Rösler g e g e n die unqualifiziert überhastete AKR-Einführung gewandt, und der frühe Zeitpunkt zum 1.4.2011, zum 1.7.2011 oder zum 1.10.2011 passe nun überhaupt nicht. Welch ein "Wahnsinn"!

Wenn dann die Regierungskoalition von "leicht handhabbaren und einfacher umsetzbaren Kodierrichtlinien" spricht und auch die KBV ihr Bemühen fortsetzen wolle, "die AKR zu vereinfachen und praxistauglicher zu machen", (O-Ton KBV-Chef Dr. Andreas Köhler in Berlin), wäre es natürlich glatter "Wahnsinn", hier von simplem "Nachplappern" zu sprechen.

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Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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