AKR-Skeptiker setzen sich bei der KBV durch
Die KBV-Vertreterversammlung hat beschlossen, dass nur ein ausgewählter Teil der Ärzte die AKR anwenden soll. Für diese Ärzte soll es dann auch mehr Honorar geben.
Veröffentlicht:BERLIN/STUTTGART (mn/sun/fst). Nach langen Diskussionen über eine Verlängerung der Einführungsphase der neuen Kodierrichtlinien (AKR) und über mögliche Folgen fürs Honorar hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung jetzt klar Stellung bezogen.
Die Position der AKR-Skeptiker hat in der Klausurtagung offenbar knapp die Oberhand behalten. Die Delegierten haben am Freitag beschlossen, dass die AKR erst zum 1. Januar 2012 scharf geschaltet werden sollen.
Zudem fordern die KBV-Vertreter, dass die Einführung auf einen repräsentativen Querschnitt der Arztpraxen begrenzt werden soll. Für den Aufwand des Kodierens sollen diese Ärzte dann auch mehr Honorar bekommen.
Eine endgültige Entscheidung wird es aber erst nach Gesprächen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband geben. Dieser hatte gefordert, dass eine Verlängerung der Einführungsphase Konsequenzen für die Entwicklung der Honorare der Vertragsärzte haben müsse.
Wie die "Ärzte Zeitung" beim Hausärztetag in Baden-Württemberg erfahren hat, ist die Entscheidung zu den Kodierrichtlinien offenbar denkbar knapp mit 32 zu 28 Stimmen gefallen.
Das Projekt der AKR sei damit de facto tot, sagte Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes in Baden-Württemberg. "Ich bin froh, dass es gelungen ist, den bürokratischen Overkill der AKR zu entschärfen", sagte Dietsche weiter.
Offenbar hat der Block der Delegierten aus Bayern, Baden-Württemberg und Hessen für die Entscheidung zu den AKR weitere Delegierte auf seine Seite ziehen können, namentlich aus Nordrhein und aus Niedersachsen.
Im Hinblick auf die Verschiebung der Einführung auf Januar liegen die KBV-Delegierten auf einer Linie mit Gesundheitsminister Philipp Rösler, der sich am Freitag in Berlin nochmals für eine Verlängerung der Einführungsphase aussprach.
Rösler sagte, er habe die Vertragspartner gebeten, die Einführung vorerst zu stoppen: "Sollte es tatsächlich notwendig sein, dafür Gesetze zu ändern, würden wir dies im Rahmen des Versorgungsgesetzes umsetzen."
Bisher habe er aber noch keine konkreten Gesetzesänderungsvorschläge bekommen. Zum Beschluss der KBV-Vertreter äußerte sich Rösler noch nicht.
In den Eckpunkten zum Versorgungsgesetz spricht die Regierungskoalition von "leicht handhabbaren und einfacher umsetzbaren Kodierrichtlinien".
Auch die KBV wolle ihr Bemühen fortsetzen, "die AKR zu vereinfachen und praxistauglicher zu machen", sagte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler in Berlin nach einer Mitteilung der KBV.
Professor Kuno Winn, Vorsitzender des Hartmannbundes, hat die Entscheidung der Vertreterversammlung begrüßt. Es komme jetzt darauf an, die gewonnene Zeit zu nutzen, um die AKR wirklich praxistauglich zu gestalten.
Inwieweit Gesetzgeber und Kassen darüber hinaus dem KBV-Beschluss folgen, bleibe "mit Spannung" abzuwarten, so Winn. Eine Stellungnahme der Kassen zu den Beschlüssen der KBV-Vertreter war am Wochenende nicht zu bekommen.