Steuern
Ab 2017 werden Schweizer Konten erfasst
Nicht mehr vor dem deutschen Fiskus sicher: Beim berüchtigten Bankdaten-Abkommen zwischen der EU und der Schweiz läuft ab Januar die heiße Phase an.
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Neu-Isenburg. Über eineinhalb Jahre ist es her, dass sich Unterhändler der Schweiz und der EU auf ein Verfahren zum automatischen Austausch von Bankdaten geeinigt haben. Mit dem Ziel, Steuerflüchtigen schneller auf die Schliche zu kommen.
Zwar soll der Austausch erst ab 2018 zu 100 Prozent scharf gestellt werden, im nächsten Jahr starten aber erste Vorbereitungen, die Steuerpflichtige mit Konten in der Schweiz bereits empfindlich treffen könnten.
Denn ab 2017 beginnen die Schweiz und die EU-Staaten damit, die Kontodaten für den späteren Austausch zu erheben. Ab 2018 erhalten EU-Staaten dann jährlich – automatisiert – Namen, Adressen, Steuernummern, Geburts- und Kontodaten von allen EU-Bürgern, die in der Schweiz ein Konto haben. Das Abkommen geht auf eine Vereinbarung zurück, die im Oktober 2014 von 51 Staaten – darunter auch die Schweiz – unterzeichnet wurde. Darin erklären sie sich bereit, den von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) auf Bitten der G20-Staaten entwickelten globalen Standard zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen umzusetzen. (eb