Schwangerschaft
Ärzte dürfen Risiken einer Behinderung nicht vorenthalten
Eine Klinik haftet, weil sie es unterließ, eine schwangere Patientin auf das Risiko einer Behinderung hinzuweisen.
Eine Klinik haftet, weil sie es unterließ, eine schwangere Patientin auf das Risiko einer Behinderung hinzuweisen.
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