Arzthaftung

"Ärzte dürfen sich entschuldigen"

Wie offen sollten Ärzte mit Patienten reden, wenn ihnen ein Behandlungsfehler unterlaufen ist? Hardy Müller, Geschäftsführer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, rät Ärzten zu mehr Offenheit.

Von Susanne Werner Veröffentlicht:

Ärzte Zeitung: Knapp ein Viertel der rund 15.000 Gutachten, die der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) 2015 bearbeitet hat, bestätigten einen Behandlungsfehler. Was sind Ihrer Ansicht nach die häufigsten Ursachen für derartige Fauxpas im Behandlungsalltag?

Hardy Müller: In etwa 80 Prozent der Fälle liegen die Defizite in einer unzureichenden Kommunikation. Zwar gibt es in den Kliniken und Praxen mittlerweile vielfältige Dokumentationen, Fehlermeldesysteme und Checklisten. Diese müssen jedoch in den einzelnen Abteilungen bekannt sein und gelebt werden. Dazu braucht es eine gute Kommunikation.

Fehler passieren. Auch Ärzte sind davor nicht gefeit. Wie offen sollten sie darüber mit ihren Patienten reden?

HM: Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten aufzuklären, wenn aufgrund eines Zwischenfalls eine Folgebehandlung nötig ist. Sie müssen den Grund für die erneute Behandlung erläutern und über die erforderliche Therapie aufklären.

Ärzte dürfen über das, was geschehen ist, informieren und auch darüber, wie es dazu kommen konnte. Wenn keine Folgebehandlung nötig ist, müssen Ärzte nur dann informieren, wenn der betroffene Patient nachfragt.

Dürfen Ärzte sich auch entschuldigen, wenn ihnen ein Fehler unterlaufen ist?

HM: Ja, sie sollten ihr Bedauern, ihr Mitgefühl ausdrücken und sie dürfen sich auch entschuldigen. Sie verlieren damit nicht automatisch den Versicherungsschutz. Der Ausdruck von Bedauern und die Schilderungen von Tatsachen sind nicht gleichzusetzen mit einem Anerkenntnis.

Was ist genau der Unterschied?

HM: Eine Anerkenntnis klingt beispielsweise so: "Ich erkenne meine Schuld an und komme für die anstehenden Kosten auf." Zwar führt mittlerweile auch ein solcher Satz nicht automatisch zum Verlust der Versicherung. Dennoch kann es sein, dass die Versicherung in den Vorwürfen des Patienten keinen Haftungsfall sieht.

Beispielsweise dann, wenn der Behandlungsfehler nicht ursächlich für den Schaden ist. Wir empfehlen, in diesen Fällen zuerst mit der Versicherung darüber zu sprechen.

Weitere Informationen: Die APS-Broschüre "Reden ist Gold. Kommunikation nach einem Zwischenfall" steht unter www.aps-ev.de zum kostenlosen Download bereit.

Lesen Sie dazu auch: Therapiesicherheit: Dem Chefarzt auch widersprechen können

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