Ab 2022
Ärzte erhalten Hilfe beim Kodieren – über ihre Praxis-EDV
Keine neuen Regeln, keine schweren Bücher: Ab dem 1. Januar 2022 sollen Ärzte eine technische Kodierunterstützung erhalten. Hilfe wird zunächst besonders für vier Diagnosegruppen versprochen.
Veröffentlicht:Berlin. Krankheiten richtig zu kodieren, ist nicht immer einfach. Damit Ärztinnen und Ärzte insbesondere bei komplexen Krankheitsbildern künftig schneller die passenden Kodes finden, können sie ab kommendem Jahr auf digitale Unterstützung beim Verschlüsseln von Diagnosen bauen. Ab dem 1. Januar soll in die Praxis-EDV eine Kodierhilfe eingebunden werden, die bei der richtigen Anwendung der ICD-10 unterstützen soll. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer aktuellen Mitteilung hingewiesen.
Die KBV hatte mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz den gesetzlichen Auftrag erhalten, verbindliche Vorgaben zum Kodieren zu erstellen und zum 1. Januar 2022 einzuführen. In einer früheren Mitteilung der KBV erklärte Vize-KBV-Chef Dr. Stephan Hofmeister, die Kodierunterstützung werde „kein neues Bürokratiemonster“. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen betonte, es würden keine neuen Regelungen geschaffen. „Es geht darum, vorhandene einzuhalten.“
Grundlage beibt ICD-10-GM
Grundlage der Kodierung bleiben die ICD-10-GM. Innerhalb der Software ist nach KBV-Angaben ein Kodierregelwerk hinterlegt. Dieses umfasst zunächst vier Diagnosebereich: Myokardinfarkt, Apoplex, Diabetes mellitus und Folgen einer Hypertonie. Grund dafür sei einerseits die besonders komplexe Kodierung, andererseits aber auch hohe Fallzahlen und damit verbundene Auswirkungen auf die Morbiditätsstruktur. Die Diagnosebereiche sollen schrittweise erweitert werden.
Wählen Ärzte einen Kode aus einem dieser Diagnosebereiche, wird im Hintergrund ein sogenannter Kodier-Check aktiviert. Bei Unstimmigkeiten könnten Ärzte beispielsweise den Hinweis erhalten, dass auch ein spezifischerer ICD-10-Kode vorhanden ist, wie die KBV erläutert. Ärzte können den vorgeschlagenen Kode dann direkt in ihrer Praxis-EDV ändern lassen oder den Vorschlag auch ablehnen.
Funktionalität und Darstellung abhängig von PVS
Die neue, digitale Kodierunterstützung enthält den Angaben zufolge auch eine Kodesuche sowie eine Funktion zur Kennzeichnung von Dauerdiagnosen. Sie stünden nun für alle Diagnosebereich bereit. Möglich sei auch eine fachgruppenspezifische Sortierung und Vorauswahl zur Kodesuche.
Wie genau die Implementierung der Kodierunterstützung in die verschiedenen Praxisverwaltungssysteme aussehen wird, ist abhängig vom jeweiligen Hersteller. Sie kann in „Funktionalität und Darstellung variieren“, heißt es seitens der KBV. Die individuelle Ausgestaltung sei außerdem wichtig, damit sich die Inhalte „optimal in den Work-Flow der jeweiligen Software integrieren können“.