Kunstfehler
Ärzte haften lebenslang für Folgeschäden
Urteil im Bonner Prozess um einen schwerbehinderten Jungen: Die Richter sahen es als erwiesen an, dass bei seiner Geburt Fehler gemacht wurden. Jetzt sollen die Ärzte Schmerzensgeld zahlen - und lebenslang für die Schäden haften.
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Das Urteil des Bonner Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
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BONN. Ein wegen eines Behandlungsfehlers schwerbehinderter fünfjähriger Junge erhält Schmerzensgeld und Schadenersatz in Millionenhöhe, so ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Bonner Landgerichts.
Durch einen Behandlungsfehler bei der Geburt hatte das Kind irreparable Hirnschäden erlitten.
Das Gericht bestätigte, dass es eine Klinik im Bonner Raum und zwei Klinikärzte zur Zahlung von 400.000 Euro Schmerzensgeld an den Jungen verurteilt habe sowie zur Haftung für alle Schäden, die bei dem Jungen wegen der Behinderung im Lauf seines Lebens entstehen werden.
Richter: Zu spät Not-Operation eingeleitet
Laut Urteil hatten die Ärzte bei der Geburt des Kindes der Mutter ein Wehenbeschleunigungsmittel verabreicht, das in keinem Fall habe gegeben werden dürfen. Das Mittel habe einen gefährlichen Abfall der Herztöne des Ungeborenen ausgelöst.
Dann hätten die Ärzte dem Gericht zufolge zu lange gezögert, bis sie eine Not-Operation einleiteten. Erst 35 Minuten nach dem Abfall der Herztöne sei eingegriffen worden.
Nach einer Leitlinie der Ärztekammer müsste in einem solchen Notfall spätestens nach 20 Minuten ein OP-Team einen Kaiserschnitt vornehmen.
Infolge der Behandlungsfehler habe das Kind zu lange keinen Sauerstoff bekommen. Der Junge ist körperlich und geistig behindert. (dpa)