Therapie
Ärzte müssen auch Günstiges anbieten
KÖLN. Patienten müssen eine teure Behandlung nicht bezahlen, wenn sie nicht ordnungsgemäß über Alternativen aufgeklärt worden sind und sonst eine günstigere Variante gewählt hätten.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Eine Patientin hatte nach einer Implantatbehandlung mit Knochenaufbau durch gezüchtetes Knochenmaterial ihren Kiefernchirurgen verklagt.
Sie sollte 16.000 Euro der bis dato angefallenen Behandlungskosten von 42.000 Euro zahlen. Wäre sie über günstigere Möglichkeiten zur Behandlung informiert worden, hätte sie sich gegen die durchgeführte Behandlung entschieden, hatte die Frau argumentiert. (iss)
Urteil Oberlandesgericht Hamm: Az. 26 U 35/13