Ärzte verständigen sich über Versorgungsgrenzen hinweg

Immer mehr Ärztenetze kooperieren mit Krankenhäusern. Ein kleines intersektorales Team sollte dabei die gemeinsamen Behandlungspfade festlegen.

Von Eugenie Wulfert Veröffentlicht:

POTSDAM. Will ein Ärztenetz Selektivverträge mit den Krankenkassen abschließen, muss es wirtschaftlich und medizinisch sinnvolle Behandlungspfade definieren. Dafür müssen sich die Ärzte immer öfter über die Versorgungsgrenzen hinweg verständigen.

Vor allem in strukturschwachen Gegenden kooperieren viele Ärztenetze inzwischen mit regionalen Krankenhäusern. Da hier verschiedene Fach- und Berufsgruppen sowie Versorgungsbereiche zusammenarbeiten müssen, ist die Gestaltung der Behandlungspfade oft besonders schwierig.

"In diesem Fall sollte immer ein interdisziplinäres und intersektorales Team die Netzpfade definieren", rät Jörg Neumann, Leiter des Fachbereichs Besondere Versorgungsformen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg. Dessen Mitgliederzahl sollte allerdings im einstelligen Bereich bleiben. "Sonst wird es schwierig, einen gemeinsamen Nenner zu finden", warnt der Experte.

Beim Ärztenetz Südbrandenburg (ANSB) beispielsweise entwickelt ein Kompetenzteam aus fünf bis sieben Personen, bestehend aus Haus-, Fach- sowie Klinikärzten, die Behandlungspfade. Auch das Netz prosper Lausitz sieht die Zukunft der Integrierten Versorgung in einer konsequenten Zusammenarbeit der Versorgungssektoren. Deshalb wurde 2010 der erste Sektoren übergreifende Behandlungspfad für Prostataerkrankungen entwickelt.

Die Definition von Behandlungspfaden macht vor allem Sinn für Patienten mit häufigen Krankheitsbildern, die oft zu Schnittstellenproblemen führen. Die Netzpfade des ANSB regeln im Detail, welche Aufgaben der Hausarzt hat, wann ein Patient zum Facharzt oder ins Krankenhaus überwiesen wird.

So sind Klinikeinweisungen etwa nur den Fachärzten vorbehalten. Ein solcher Pfad regelt also nicht nur indikationsspezifische Aspekte, sondern auch allgemeine Arbeits- und Verfahrensweisen.

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