Hamburg

Ärztekammer warnt vor Corona-„Immunitätspass“ von AU-Schein.de

Die Hamburger Ärztekammer kritisiert das Angebot eines Immunitätspasses des Unternehmens AU-Schein als „unseriös“.

Veröffentlicht:

Hamburg. „Freiheit für Immune“: Mit diesem Slogan wirbt das Hamburger Unternehmen AU-Schein GmbH für COVID-19-“Immunitätspässe“, die über seine Website bestellt werden können. Die Ärztekammer Hamburg warnt jetzt vor diesem Angebot. In einer Pressemitteilung sprach Kammerpräsident Dr. Pedram Emami von „unseriösen und irreführenden Angeboten“. „Mit einem solchen Produkt zu werben, gaukelt den Menschen eine Sicherheit vor, die dieser Ausweis überhaupt nicht bieten kann“, so Emami. Fraglich sei auch der Nutzen eines solchen Ausweises – etwa im Hinblick auf eine Bevorzugung des Inhabers in bestimmten Situationen oder eine Benachteiligung von Menschen ohne Ausweis.

Emami sieht für diese Fragen weitreichenden gesellschaftlichen Diskussionsbedarf. „Ich würde mich nicht wundern, wenn hier doch eher das Geschäft im Vordergrund stünde und weniger eine durchdachte und praktikable Lösung zur Eindämmung der Pandemie.“

Auch die Weltgesundheitsorganisation und das Bundesgesundheitsministerium haben bereits auf die ungelösten ethischen Fragen und die unzureichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse in Sachen Immunitätsausweis verwiesen. Beim Hamburger Unternehmen können Patienten den Immunitätspass via Website bestellen. Eine Ärztin überprüft laut Unternehmensangaben die Angaben des Patienten anhand eines Online-Fragebogens. (di)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 01.07.202018:12 Uhr

Immunitätsausweis Etikettenschwindel!

Mit AK-Tests werden für SARS-CoV-2-Infektionen/COVID-19-Erkrankungen typische IgM-, IgG- und selten IgA-Antikörper entsprechend validiert und auf Sensitivität und Spezifität untersucht im Patientenserum nachgewiesen. Für die Interpretation sind medizinische, infektiologische und labortechnische Fachkenntnisse erforderlich.

Negative oder positive Testergebnisse

Wenn kein positives Ergebnis erscheint, hat der Patient entweder keine Antikörper, also keinen Kontakt mit SARS-CoV-2 gehabt. Er könnte aber ebenso hochinfektiös sein, weil er in der Frühphase der Erkrankung noch keine Antikörper gebildet hat und aufweisen wird. Dies ließe sich nur durch den spezifisch-aktuellen Erregernachweis mittels PCR erkennen/ausschließen, der nach durchschnittlich 10 Tagen auch wieder negativ werden kann.

Fällt der Test dagegen positiv aus, ist der Patient entweder noch hochinfektiös (PCR-Nachweis?), weil er sich in der Spätphase der akuten Erkrankung befindet. Oder er hat die COVID-19-Erkrankung schon durchgemacht, ist vermutlich immun bzw. hat kreuzreagierende Antikörper gegen andere Coronaviren.

Dr. Thomas Georg Schätzler 01.07.202018:10 Uhr

Als da sind:
- SARS-CoV[-1] (severe acute respiratory syndrome coronavirus)
- MERS-CoV (Middle East respiratory syndrome coronavirus) und das derzeit besonders bekannte und aktuelle
- SARS-CoV-2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus 2).

In einer in Amsterdam durchgeführten Studie wurde das Vorhandensein von einem eher harmlosen HCoV-NL63 bei etwa 4,7 % der häufigsten Atemwegserkrankungen geschätzt. L. van der Hoek et al. "Human coronavirus NL63, a new respiratory virus" - In: FEMS Microbiology Reviews. 30, Nr. 5, September 2006, S. 760–773. doi:10.1111/j.1574-6976.2006.00032.x

HCoV-NL63 ist eines von 4 nur leichte Infektionen hervorrufenden, insgesamt sieben bekannten Vertretern der Coronaviridae, die den Menschen infizieren, darunter HCoV-229E, HCoV-OC43 und HCoV-HKU1.

Alle derzeit übereilt auf den Markt gebrachten Antikörper-Tests haben einen wesentlichen Makel: Sie sind für seriöse Evaluationen viel zu kurz in Gebrauch, um mögliche Fehl- und Kreuzreaktionen, Interaktionen bzw. Misinterpretationen auszuschließen.

Ein Immunitätsausweis anzubieten, ist reine Geldschneiderei und ebenso unsinnig wie ein nur 48 Stunden alter PCR-Test.

Mit „Freiheit für Immune“, wie das Hamburger Unternehmen "AU-Schein GmbH" für COVID-19-“Immunitätspässe“ wirbt, ist die Grenze des unlauteren Wettbewerbs weit überschritten.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Thomas Georg Schätzler 01.07.202018:10 Uhr

Als da sind:
- SARS-CoV[-1] (severe acute respiratory syndrome coronavirus)
- MERS-CoV (Middle East respiratory syndrome coronavirus) und das derzeit besonders bekannte und aktuelle
- SARS-CoV-2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus 2).

In einer in Amsterdam durchgeführten Studie wurde das Vorhandensein von einem eher harmlosen HCoV-NL63 bei etwa 4,7 % der häufigsten Atemwegserkrankungen geschätzt. L. van der Hoek et al. "Human coronavirus NL63, a new respiratory virus" - In: FEMS Microbiology Reviews. 30, Nr. 5, September 2006, S. 760–773. doi:10.1111/j.1574-6976.2006.00032.x

HCoV-NL63 ist eines von 4 nur leichte Infektionen hervorrufenden, insgesamt sieben bekannten Vertretern der Coronaviridae, die den Menschen infizieren, darunter HCoV-229E, HCoV-OC43 und HCoV-HKU1.

Alle derzeit übereilt auf den Markt gebrachten Antikörper-Tests haben einen wesentlichen Makel: Sie sind für seriöse Evaluationen viel zu kurz in Gebrauch, um mögliche Fehl- und Kreuzreaktionen, Interaktionen bzw. Misinterpretationen auszuschließen.

Ein Immunitätsausweis anzubieten, ist reine Geldschneiderei und ebenso unsinnig wie ein nur 48 Stunden alter PCR-Test.

Mit „Freiheit für Immune“, wie das Hamburger Unternehmen "AU-Schein GmbH" für COVID-19-“Immunitätspässe“ wirbt, ist die Grenze des unlauteren Wettbewerbs weit überschritten.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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