Abtreibung beworben?

Ärztin vor Gericht

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GIESSEN. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) und der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) fordern die Abschaffung des Straftatbestands "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch". Der einschlägige Strafrechtsparagraf 219a geht zurück auf den § 219, der im Mai 1933 in das Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen wurde.

Der Abbruch sei eine medizinische Dienstleistung für Frauen in einer Notlage. Darüber müssten Ärzte "öffentlich sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen", so der djb.

Am heutigen Freitag muss sich eine Allgemeinärztin vor dem Gießener Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt sie, auf ihrer Website Abtreibungen beworben zu haben. (cw)

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