Gesundheitskarte
Alte Chipkarte soll in die Verlängerung
Offiziell sollte die Übergangsfrist, in der Leistungen noch über die alte Versichertenkarte abgerechnet werden können, Ende September auslaufen. Nun könnte es eine Verlängerung geben.
Veröffentlicht:BERLIN. Rund sechs bis acht Prozent der gesetzlich Versicherten hätten nach wie vor eine alte Krankenversichertenkarte (KVK), teilweise mit einer Gültigkeitsdauer bis ins Jahr 2020.
Darauf wies KBV-Chef Andreas Gassen am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages hin.
Damit es in den Praxen nun nicht ab Herbst zu Problemen bei der Abrechnung von Leistungen kommt, wird laut Gassen derzeit eine Kompromisslösung erarbeitet. Geplant sei, für das letzte Quartal 2014 eine Übergangsregelung für die alten Karten zu finden.
Damit könnten auch nach dem 30. September noch Leistungen über die alte Chipkarte abgerechnet werden. Eigentlich sollte dies nicht mehr möglich sein, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen zum aktuellen Stand der Gesundheitskarte zeigt.
Wie die Regierung in ihrer Antwort klarmacht, sollte der 30. September der Stichtag sein. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung habe sich darauf mit dem GKV-Spitzenverband auch eindeutig geeinigt.
Nur bei den Humanmedizinern gab es laut Regierung noch Erörterungsbedarf. Doch dieser könnte, wie Gassen nun im Bundestag andeutete, ebenfalls in einer Einigung münden. Damit Ende des Jahres "wirklich Schluss" sei mit der Karte, sollen laut Gassen aber nicht nur die Kassen, sondern auch die Ärzte die Versicherten nochmals auf die Notwendigkeit der neuen Karte hinweisen. (reh)