Alte Sparbücher: Bank in der Auskunftspflicht
FRANKFURT/MAIN (maw). Banken müssen auch über das Guthaben von "vergessenen" Sparbüchern Auskunft erteilen. Darauf weist die Deutsche Anwaltsauskunft mit Blick auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hin.
Dies gab einem Kläger Recht, der erst durch den Tod seines Vaters in den Besitz des 1959 angelegten Sparbuches gekommen war. Die Bank verweigerte Auskunft und Auszahlung des Betrags.
Az.: 19 U 180/10