Barmer Pflegereport
Altenpfleger häufiger von Corona betroffen
Der Krankenstand in der Altenpflege ist hoch – auch unabhängig von Corona, wie der Bamer Pflegereport zeigt. Das könnte auch an Belastungen anderer liegen.
Veröffentlicht:Düsseldorf. Corona trifft Altenpflegekräfte besonders stark. Seit Beginn der Pandemie bis Mitte November war bundesweit jede 40. Altenpflegekraft wegen einer Corona-Infektion arbeitsunfähig; bei allen Berufsgruppen lag der Anteil bei jedem 60., wie aus einem Report der Barmer Krankenkasse hervorgeht, der der „Rheinischen Post“ vorliegt. Die Kasse ließ dafür die Daten ihrer Versicherten wissenschaftlich auswerten.
Auch abseits von Corona ist der Krankenstand bei den Altenpflegehilfskräften allerdings überdurchschnittlich hoch. Er liegt laut Report bei 8,7 Prozent; in anderen Berufen seien es im Schnitt nur 5,0 Prozent. Schon vor Corona war die Lage in der Pflegebranche demnach angespannt: Laut Barmer-Hochrechnung verlor etwa Nordrhein-Westfalen pro Jahr durch krankheitsbedingte Ausfälle und Frühverrentungen in der Altenpflege rund 5700 Pflegekräfte. Bundesweit seien im Schnitt pro anno etwa 26 .000 Pflegekräfte ausgeschieden.
Emotionale und körperliche Belastung hoch
Laut Umfrage fühlten sich 52 Prozent der Pflegekräfte durch Heben und Tragen schwerer Lasten belastet; bei anderen Branchen seien es nur acht Prozent. 40 Prozent der Pflegekräfte fühlten sich durch den regelmäßigen Umgang mit Leid und Tod emotional überlastet. Selbst der Termindruck sei bei Pflegekräften überdurchschnittlich hoch. So gaben 63 Prozent an, durch häufiges Arbeiten unter Zeitdruck überlastet zu sein; in allen anderen Branchen sind es 50 Prozent.
NRW-Barmer-Chef Heiner Beckmann: „Die Arbeitssituation in der Pflege greift die Gesundheit der Beschäftigten massiv an. Wenn die Beschäftigten ausfallen, werden Kollegen zusätzlich belastet.“ Dieser Teufelskreis müsse durchbrochen werden, die Attraktivität der Pflegeberufe durch bessere Arbeitsbedingungen und höhere Gehälter verbessert werden, so Beckmann. Dafür müsse der Gesetzgeber eine Finanzreform der Pflegeversicherung anpacken und den Beitragssatz zur Pflegeversicherung einmalig anheben. (KNA)