BSG-Urteile

Altersvorsorge für Ärzte noch nicht betroffen

Veröffentlicht:

BERLIN. Entwarnung für Ärzte und ihre Arbeitgeber: Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) von April, das Unternehmensjuristen die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung abspricht, hat vorerst keine Folgen für andere freie Berufe.

Davon geht die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) aus.

"Auswirkungen auf andere Berufe sind konkret nicht zu erwarten", so ABV-Vorsitzender Hartmut Kilger. Zu erwarten seien aber weitere Gerichtsentscheidungen, etwa zur Befreiungsberechtigung von Ärzten in Pharmaunternehmen.

Das BSG hat bereits 2012 den Zugang zu Versorgungswerken beschränkt, als es berufsübergreifend festlegte, dass bei jedem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses ein Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt werden muss.

Entscheidend dafür ist die Begründung, warum für die Tätigkeit ein Arzt erforderlich ist, rät die ABV. (ami)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fallbericht

Schäden an der Netzhaut nach dem Haarefärben

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?