Arztsoftware

Anbieter müssen ASV abbilden

Veröffentlicht:

BERLIN. Ab Januar 2016 soll die Abrechnung von Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) über die Praxisverwaltungssysteme möglich sein, das meldet die KBV. Die Softwarehersteller seien verpflichtet, entsprechende Vorgaben in ihren Produkten umzusetzen.

Darauf hätten sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Man habe dazu auch die Abrechnungsvereinbarung für die ASV entsprechend angepasst.

Die Umsetzung ist Teil der Zertifizierung der Arztsoftwaresysteme. Bereits Ende September habe man die Hersteller informiert, so die KBV.

Die Vorgaben sollen mit dem Update zum ersten Quartal 2016 umgesetzt werden. (reh)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

KV bittet Patienten um Geduld

In Brandenburg braucht der ePA-Rollout mehr Zeit

Elektronische Patientenakte

Harte Sanktionen bei ePA-Nichtnutzung zunächst ausgesetzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Lesetipps
Im Jahr 2023 wurden 10,8 Millionen Neuerkrankungen und 1,25 Millionen Todesfälle durch Tuberkulose registriert, mit stark heterogener globaler Verteilung.

© Dr_Microbe/stock.adobe.com

Vielversprechende Ergebnisse

Neue Strategie zur Tuberkulose-Früherkennung