Verdacht auf Korruption

Angeklagter Ex-Oberstaatsanwalt weist Untreue-Vorwurf zurück

Seit dem 13. Januar läuft vorm Frankfurter Landgericht der Prozess gegen einen früheren Oberstaatsanwalt. Er hatte eine Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen aufgebaut. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun gewerbsmäßige Bestechlichkeit, schwere Untreue und Steuerhinterziehung vor.

Veröffentlicht:

Frankfurt/Main. Der in Frankfurt angeklagte ehemalige Oberstaatsanwalt hat am Freitag Untreue-Vorwürfe zurückgewiesen. Die Straftatbestände der Bestechlichkeit und der Steuerhinterziehung hatte er zuvor gestanden. Am Freitag sagte der 55-Jährige vor dem Landgericht Frankfurt, es sei nicht zutreffend, dass nicht erforderliche Gutachten in Auftrag gegeben worden seien. Er habe auch keine Gutachtenaufträge ausgeweitet. Der ehemalige Oberstaatsanwalt hatte eine Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen aufgebaut, soll sich dann aber bei der Vergabe von Sachverständigengutachten für die Justiz bereichert haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft Alexander B. gewerbsmäßige Bestechlichkeit, schwere Untreue und Steuerhinterziehung vor. Dass er Schmiergelder kassiert hat, hatte er in einem umfangreichen Geständnis eingeräumt. Er gab zu, zuerst zu einem Drittel und später zu 60 Prozent am Gewinn des Unternehmens beteiligt gewesen zu sein, das Sachverständige an die Justiz vermittelte. Die Firma stellte dem Land Hessen Aufträge in Millionenhöhe in Rechnung. Bei Bestechlichkeit geht es um die Annahme von Vorteilen, bei Untreue um einen missbräuchlichen Umgang mit fremdem Vermögen.

Lesen sie auch

Laut Staatsanwaltschaft sollen auch Hilfstätigkeiten wie Kopierarbeiten nach dem Stundensatz für Sachverständige abgerechnet worden sein. Dazu sagte B., dies treffe grundsätzlich zu, könne aber im Rahmen der Tätigkeit auch erforderlich sein. Er habe auf korrekte Abrechnungen vertraut. Zur Frage, ob Mitarbeiterinnen auch Anklageschriften angefertigt hätten, verwies B. auf die Überlastung der Zentralstelle. Bitten um mehr Personal seien ungehört geblieben.

Mit auf der Anklagebank sitzt ein Gesellschafter des Unternehmens, dem gewerbsmäßige Bestechung und Subventionsbetrug vorgeworfen wird. Der Unternehmer beteiligte B. auf dessen Verlangen am Gewinn. Auf Nachfrage nannte er dies am Freitag einen Freundschaftsdienst und sprach von „nachgelagerter Dankbarkeit“. Ohne B. wäre er nicht auf das Geschäftsfeld mit den Gutachten gestoßen. (dpa)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Lesetipps
Im Jahr 2023 wurden 10,8 Millionen Neuerkrankungen und 1,25 Millionen Todesfälle durch Tuberkulose registriert, mit stark heterogener globaler Verteilung.

© Dr_Microbe/stock.adobe.com

Vielversprechende Ergebnisse

Neue Strategie zur Tuberkulose-Früherkennung