Angestellter Arzt zahlt Ausfallgeld nach Kündigung

Mehr als 41.000 Euro bekommt eine Praxis von ihrem ehemaligen Mitarbeiter, der fristlos kündigte.
© dpa
SIEGEN (reh). Wer fristlos seine Assistenzstelle kündigt macht sich unter Umständen schadenersatzpflichtig. Weil er sein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis rechtwidrig gekündigt habe, hat das Arbeitsgericht (AG) Siegen kürzlich einen angestellten Zahnarzt zu einer Schadenersatzzahlung von über 40.000 Euro verurteilt.
Wie der Siegener Rechtsanwalt Steffen Reppel, Mitglied des VdAA (Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.) mitteilt, erklärte der Assistenzzahnarzt kurzerhand seine fristlose Kündigung, nachdem es mit der Praxisleitung zuvor keine Einigung über eine vorzeitige Vertragsbeendigung gegeben hatte.
Dabei sah der Arbeitvertrag eine Befristung vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2008 vor. Im Frühsommer 2008 habe der Assistenzzahnarzt erklärt, er wolle vorzeitig ausscheiden, um eine deutlich besser dotierte Stelle in den Niederlanden anzunehmen, berichtet Reppel. Dabei habe der Arbeitsvertrag nach der sechsmonatigen Probezeit kein Recht zur ordentlichen Kündigung vorgesehen. Ab dem 14. Monat war der Assistenzzahnarzt vertretungsberechtigt.
Die Praxis erklärte sich zwar bereit, ihm wegen des hohen Arbeitsaufkommens ein früheres Ausscheiden zu ermöglichen, sobald sie einen adäquaten Nachfolger finde. Ein Einvernehmen über das Ausscheiden des Nachwuchsarztes sei aber nicht erzielt worden, so Reppel. Der junge Zahnarzt kündigte daraufhin sein Arbeitsverhältnis fristlos zum 31. Juli und verschwand. Die Praxis machte vor Gericht Schadenersatz in Höhe von 41.578,56 Euro geltend - für die Ausfälle aus der fehlenden Arbeitsleistung und die Inseratskosten für die Suche nach einem Nachfolger. Zu Recht, entschied das AG Siegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Az.: 2 Ca 464/09