Urteil

Apothekenpflichtige Arznei nicht in Freiwahl

LEIPZIG (mwo). Apotheken dürfen apothekenpflichtige Arzneien nicht in Selbstbedienung anbieten. Das Verbot ist verfassungsgemäß, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Veröffentlicht:

Die Konkurrenz durch Versandapotheken ändere daran nichts. Das Verbot stärke die "Beratungsfunktion des Apothekers". Damit unterlag ein Apotheker, dem der Landkreis Düren verboten hatte, apothekenpflichtige Arzneimittel so zu platzieren, dass die Kunden selbst darauf zugreifen können.

Dadurch sah der Apotheker sein Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzt. Angesichts des inzwischen zulässigen Versandhandels sei das Verbot nicht mehr gerechtfertigt.

Wie schon die Instanzgerichte wies nun auch das Bundesverwaltungsgericht die Klage ab. Das Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Medikamente sei durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und auch weiterhin verhältnismäßig.

"Es dient dazu, eine unkontrollierte Arzneimittelabgabe zu verhindern und sicherzustellen, dass der Kunde sachgerecht informiert und beraten wird", erklärten die Leipziger Richter zur Begründung.

Dadurch verringere sich das Risiko, dass falsche Medikamente eingenommen oder Medikamente falsch angewendet werden. Habe sich der Kunde dagegen schon fest für ein Arzneimittel entschieden, sei er "für eine nachträgliche Beratung wenig empfänglich".

Die Beratung mit dem Kassiervorgang zu verknüpfen, sei problematisch.Die Zulassung des Versandhandels ändere daran nichts, der Gleichbehandlungsgrundsatz sei nicht verletzt, so das Bundesverwaltungsgericht weiter.

Denn auch der Versandhandel unterliege festen Regeln. Insbesondere müsse auch er eine Beratung anbieten, und "eine Selbstbedienung findet nicht statt".

Az.: 3 C 25.11

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken