Vertrauen in ärztlichen Berufsstand erschüttert
Gericht bestätigt: Approbationsentzug nach nicht indizierten Therapien gerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht Arnsberg bestätigt einen Approbationsentzug, nachdem ein Facharzt für Urologie bei mehreren Privat-Patienten nicht-indizierte Stoßwellentherapien vorgenommen und abgerechnet hatte.