Bewertungsportale
Arzt klagt auf Auskunft
KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag über den Auskunftsanspruch gegen ein Internet-Portal bei anonymen Bewertungen.
Ein Arzt verlangt von einem Bewertungsportal mit Sitz in Hessen Auskunft über den Verfasser eines anonymen Kommentars mit negativer Bewertung. Im Schutz der Anonymität dürften keine verleumderischen Behauptungen aufgestellt werden, erklärte Rechtsanwalt Matthias Siegmann, der den klagenden Arzt vertritt, im Vorfeld.
Der Entscheidung des BGH wird eine grundsätzliche Bedeutung zugemessen. Nicht nur die Leistung von Ärzten lässt sich auf solchen Online-Portalen bewerten, sondern auch die von Lehrern, Handwerkern und anderen Berufsgruppen. Auch Produkte werden online beurteilt. (dpa)