„Dringender Anpassungsbedarf“

Auch DAK-Verwaltungsrat will Investoren-MVZ an die Kandare nehmen

Die mehr oder weniger inhaltsgleichen Wortmeldungen zu investorengeführten MVZ reißen nicht ab. Nun hebt auch der DAK-Verwaltungsrat den Finger.

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Hamburg. Kassen und Ärzteschaft sind selten einer Meinung – zumal in Zeiten akuter Honorarverhandlungen. In Sachen investorengeführter MVZ jedoch übt man sich jetzt auch seitens der DAK im Schulterschluss mit deren ärztlichen Kritikern. Tenor einer am Mittwoch veröffentlichten „Resolution“ des DAK-Verwaltungsrates: „Renditeinteressen von Investoren dürfen nicht zulasten der Beitragszahlenden gehen.“

Dieter Schröder, Verwaltungsratsvorsitzender der Hamburger Ersatzkasse, macht „dringenden gesetzlichen Anpassungsbedarf“ bei Einrichtungen geltend, „die von Investoren geführt werden“.

Vor welchem Erfahrungshintergrund – Probleme, Ausmaß, Fachgruppen? – sich der Verwaltungsrat zur Abfassung seiner Resolution gedrängt sieht, wird nicht näher erläutert. Lediglich werden zum Stichwort „Rosinenpickerei“ exemplarisch die Fachgruppen Radiologie und Augenheilkunde benannt.

Konkret fordert das Gremium zwecks Regulierung investorengeführter MVZ vier gesetzgeberische Maßnahmen:

Erstens solle Interessenkonflikten vorgebeugt werden. Selbige seien etwa denkbar, heißt es, wenn der Investor zugleich an Unternehmen beteiligt ist, die Produkte anbieten, die auch in seinen MVZ eingesetzt werden.

Gehaltsanreize – wörtlich ist von „problematischen Zielvereinbarungen“ die Rede – seien zu verbieten. „Die entsprechenden Regelungen für den Krankenhausbereich müssen nach Ansicht des Verwaltungsrats geschärft und künftig auf Medizinische Versorgungszentren ausgeweitet werden.“

Wie etliche frühere Stimmen fordert auch der DAK-Verwaltungsrat ein MVZ-Register, „durch das die Eigentumsverhältnisse transparent werden“. Zudem seien „Trägerschaft und Finanzierungsform“ eines MVZ mittels „Beschilderung am Gebäude“ für Besucher kenntlich zu machen. Beides soll den Angaben zufolge dazu dienen, marktbeherrschende Anbieterstrukturen zu verhindern.

Vierte und letzte Forderung: MVZ sollten nicht ausschließlich eine Fachrichtung repräsentieren. „Eine Vorgabe, dass mindestens drei Fachrichtungen in einem Zentrum vertreten sein müssen, könnte einer ‚Rosinenpickerei‘ entgegenwirken.“

Die DAK-Gesundheit ist nach eigenen Angaben mit 5,5 Millionen Versicherten Deutschlands drittgrößte gesetzliche Krankenversicherung. Der Verwaltungsrat ist das mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besetzte Aufsichtsgremium; operative Entscheidungen obliegen dem Vorstand. (cw)

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