Arbeitsschutzpreis
Auch Praxen können sich bewerben
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis 2015 zeichnet Ideen für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aus.
Veröffentlicht:BERLIN. Vom neuartigen Lärmschutz-Produkt bis zum ganzheitlichen Gesundheitsprogramm: Betrieblicher Arbeitsschutz hat viele Gesichter. Damit gute Beispiele Schule machen, rufen Bund, Länder und gesetzliche Unfallversicherung Betriebe in Deutschland ab sofort dazu auf, sich um den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2015 zu bewerben.
Mit der branchenübergreifenden Auszeichnung würdigen die Ausrichter nach eigener Aussage innovative Lösungen, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wirksam fördern. Bewerbungsschluss für den mit insgesamt 40.000 Euro dotierten Preis ist der 15. Januar 2015.
Jedes Jahr verlören Betriebe in Deutschland rund 92 Milliarden Euro an Bruttowertschöpfung durch krankheitsbedingte Arbeitsausfälle, so das Ergebnis einer Schätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Um Fehlzeiten zu verringern, beschäftige viele Unternehmer die Frage, wie sie Arbeitsunfälle wirksam vermeiden, aber auch die Gesundheit und Zufriedenheit ihrer Beschäftigten aktiv fördern könnten.
Vor diesem Hintergrund würdige der alle zwei Jahre ausgelobte Deutsche Arbeitsschutzpreis kluge Ideen und neuartige Produkte, die zu mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beitragen. Denn Unternehmen, die sich aktiv für die Gesundheit ihrer Beschäftigten engagierten, reduzierten nicht nur nachweislich ihre Krankenstände. Sie fördern auch die Motivation der Belegschaft und tragen damit langfristig zu einem gesunden Betriebsklima bei.
Arztpraxen mit pfiffigen Ideen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz können sich ebenso bewerben wie Medizinische Versorgungszentren oder auch Krankenhäuser. Die Preise werden in den beiden Kategorien "kleine und mittlere Unternehmen" (1 bis 499 Beschäftigte) sowie "große Unternehmen" (mehr als 500 Beschäftigte) vergeben.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und Institutionen jeder Größe, Branche und Rechtsform. Eine unabhängige Expertenjury aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft bewertet die eingereichten Beiträge laut Ausrichter und nominiert bis zu zwölf Kandidaten.
Träger des DASP sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. (maw)
Info und Bewerbung im Web unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de