Abrechnungstipp
Auftragen von Externa lohnt sich
Eine Leistung, an die Haus- und Kinderärzte bei der Abrechnung häufig nicht denken - auch dann nicht, wenn sie sie erbracht haben - , ist das Auftragen von Externa zur Behandlung von Hautkrankheiten. Die Rede ist von der GOP 209 der GOÄ:
Großflächiges Auftragen von Externa (z.B. Salben, Creme, Puder, Lotionen etc.) zur Behandlung von Hautkrankheiten mindestens einer Körperregion (Extremität, Kopf, Brust, Bauch, Rücken).
Da gerade Kinder gelegentlich chronische Hauterkrankungen haben (z.B. Neurodermitis), könnte eine direkte Therapie vor Ort manche Eltern lehren, wie eine Einreibung mit zum Teil stark wirksamen Externa zu erfolgen hat.
Unsicherheiten lassen sich so häufig abbauen, die Leistung ist auch Zeichen für Zuwendung. Zudem ist die GOP 209 eine gut delegierbare Leistung. Honoriert ist die GOP 209 mit 20,11 Euro beim Schwellensatz (Faktor 2,3). (hpa)