Kommentar zur MVZ-Razzia
Aus Unrecht wurde Recht
Die Berliner Staatsanwaltschaft musste vor Gericht klein beigeben mit ihrem Verdacht auf Abrechnungsbetrug im großen Stil gegen ein MVZ. 1,5 Millionen Euro Schaden zulasten Privatversicherter und ihrer Versicherungen witterte sie.
Nun jedoch sieht es so aus, als ob nur sie selbst Schaden angerichtet hat - immateriell an Ansehen und Selbstwert der betroffenen Ärzte, materiell vor allem in der Staatskasse. Der Einsatz von mehr als 70 Beamten bei der Großrazzia im März 2013 dürfte teuer gewesen sein.
Die Entschädigung, die den Ärzten nach dem Urteil des Kammergerichts und der Einstellung des Verfahrens aus der Staatskasse zusteht, erscheint dagegen wie ein Klacks. Den betroffenen Ärzten wäre viel erspart geblieben, hätte die Staatsanwaltschaft genauer hingesehen, bevor sie zur Jagd auf die vermeintlichen Betrüger blies.
Denn an dem Verhalten der Ärzte gibt es aus Sicht des Berliner Kammergerichts nichts auszusetzen. Es klingt nicht ungewöhnlich, dass Ärzte an einem Fremdgerät Patienten untersuchen lassen und Zweitbefunde dazu anfordern.
Erstaunlich scheint eher, dass die Staatsanwaltschaft darin Betrug gewittert und das an die große Glocke gehängt hat. Ihr Vorgehen hätte das MVZ in den Ruin treiben können. Gut, dass am Ende aus diesem Unrecht wieder Recht wurde.
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