Ausrutschen in Kantine kein Arbeitsunfall

HEILBRONN (dpa). Das Ausrutschen in der Werkskantine auf Salatsoße gilt nicht als Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden.

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Danach ist das Essen Privatsache und somit nicht über den Arbeitgeber versichert.

Die Richter wiesen damit die Klage eines 50-Jährigen zurück, der im Mai 2010 in der Kantine des Daimler-Werks Sindelfingen auf dem verschmutzten Fußboden ausgerutscht war und sich dabei den Arm gebrochen hatte.

Die Berufsgenossenschaft hatte den Sturz nicht als Arbeitsunfall anerkannt, dagegen hatte der 50-Jährige geklagt.

Az.: S 5 U 1444/11z 12

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Kommentare
Dr. Michael D. Lütgemeier 28.03.201222:27 Uhr

Mittagessen IN DER KANTINE Privatsache ???

Das Problem ist daß sich immer keiner wehrt und das Unrecht hingenommen wird. Ich habe schon längst jegliches Verständnis verloren für solche Vorgänge an Sozialgerichten- und es ist für eine vernünftig denkende PArtei schlicht nicht mehr nachvollziehbar, was da geurteilt wird. Ich würde konsequent und mit allem Nachdruck Strafanzeige und Strafantrag stellen wegen Rechtsbeugungsverdachts und dann wollen wir mal sehen was nach der zig-sten Anzeige passiert, wenn sich die Kollegen mehrheitlich zu wehren beginnen und solch "Recht" sprechenden Richtern auf den Zahn gefühlt wird.

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