Hamburg

Ausschließliche Fernbehandlung in Sicht

Veröffentlicht:

HAMBURG. Die Ärztekammer Hamburg folgt in einer kürzlich beschlossenen Änderung ihrer Berufsordnung dem Wortlaut der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer und ermöglicht damit die ausschließliche Fernbehandlung im Einzelfall. In Kraft tritt die geänderte Berufsordnung aber erst nach Genehmigung durch die Gesundheitsbehörde und der Veröffentlichung im Hamburger Ärzteblatt.

Hamburgs Kammerpräsident Dr. Pedram Emami begrüßte den Beschluss der Delegiertenversammlung, weil nun die mit der technologischen Entwicklung einhergehenden Chancen genutzt werden könnten. Er erwartet, dass die Kammer sich künftig häufig mit der Frage beschäftigen wird, „welche Angebote auf dem Markt zulässig sind und welche Angebote aus unserer Sicht den berufsrechtlichen Rahmen sprengen“. (di)

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