Videosprechstunde
Authentifizierungsziffer 01444 bleibt erhalten
Stammdaten neuer Patienten, die nur am Bildschirm vorstellig werden, müssen nach augenscheinlicher Identitätsprüfung händisch erfasst werden. Die dafür vorgesehene EBM-Ziffer 01444 wird ein drittes Mal verlängert.
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Digital zum Arzt: Wer zuvor noch nicht persönlich in der Praxis war, muss seine eGK am Bildschirm vorzeigen und zusichern, dass Versicherungsschutz besteht.
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Berlin. Die EBM-Position 01444 zur Authentifizierung unbekannter Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde kann weitere zwei Jahre lang abgerechnet werden. Eine entsprechende Verlängerung bis Ende 2025 habe der Bewertungsausschuss jetzt beschlossen, teilte am Donnerstagnachmittag die KBV mit. Die GOP 01444 (10 Punkte, einmal im Behandlungsfall) war im Herbst 2019 beschlossen worden, zunächst für zwei Jahre befristet. Unterdessen wurde sie bereits zweimal, zuletzt bis Ende 2023, verlängert.
„Der Authentifizierungszuschlag ist nicht mehr notwendig, wenn den Versicherten und Praxen eine technische Lösung dafür flächendeckend zur Verfügung steht. Ab dem 1. Januar 2026 sollen digitale Identitäten den Versicherten genauso wie die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis dienen“, schreibt die KBV. Bis dahin müssen sich Praxen die Stammdaten der eGK aber weiterhin im Bildschirmkontakt vorlesen oder anzeigen lassen und sie händisch erfassen, wenn Patienten noch nicht persönlich in der Praxis waren.
Wie es weiter heißt, soll der Bewertungsausschuss bis Ende September 2025 prüfen, ob die Geltung der GOP 01444 erneut verlängert werden muss. (cw)