E-Heilberufsausweis

BÄK lässt zweiten Anbieter zu

Qualifizierte Signatur, verschlüsselte Kommunikation: Für den neuen Arztausweis gibt es jetzt schon zwei Anbieter.

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Berlin. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei, am Mittwoch für die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises der Generation 2 (HBA G2) zugelassen. Damit hat neben T-Systems jetzt ein weiterer Anbieter das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen.

„Ein weiterer wichtiger Schritt für die flächendeckende Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise an unsere Ärztinnen und Ärzte und für die Nutzung digitaler Anwendungen ist damit erreicht. In den nächsten sechs Monaten rechnen wir mit der Zulassung von zwei weiteren Anbietern“, erklärte Erik Bodendieck, Vorsitzender des BÄK-Ausschusses „Digitalisierung der Gesundheitsversorgung“.

Der elektronische Heilberufsausweis der zweiten Generation ist die persönliche Zugangskarte der Ärztinnen und Ärzte in die digitale Welt der Gesundheitsversorgung. Er besitzt alle notwendigen Grundfunktionalitäten zur elektronischen Authentifizierung, Signatur und Verschlüsselung.

Die Chipkarte bietet die Möglichkeit zur „qualifizierten elektronischen Signatur“ (QES). Damit können Ärztinnen und Ärzte zum Beispiel E-Arztbriefe, E-Rezepte, digitale Laborüberweisungen oder Notfalldaten rechtssicher digital unterzeichnen. „Insbesondere die Möglichkeit der Mehrfachsignatur sorgt für weniger Aufwand. Hierbei muss der Arzt nicht bei jeder digitalen Unterschrift eine PIN eingeben. Eine einmalige PIN-Eingabe macht bis zu 250 Signaturen möglich“, so Bodendieck.

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis könne zudem auf die medizinischen Daten zugegriffen werden, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beziehungsweise in der Telematikinfrastruktur abgespeichert sind.

Dies betreffe zunächst die im Laufe des nächsten Jahres zu erwartenden Anwendungen der Telematikinfrastruktur „Notfalldatenmanagement“ und „Elektronischer Medikationsplan“. (maw/ger)

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