Bundesgerichtshof

BGH bestätigt Urteil wegen Mordes an Fritz von Weizsäcker

Das Urteil gegen den Mörder des Internisten Professor Fritz von Weizsäcker ist rechtskräftig: Die Gesamtstrafe beträgt zwölf Jahre. Die Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus wurde angeordnet.

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Leipzig/Berlin. Das Urteil gegen den Mörder des Berliner Arztes Fritz von Weizsäcker ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag mitteilte, verwarf der 5. Strafsenat in Leipzig die Revision des Angeklagten.

Der Mann aus Andernach in Rheinland-Pfalz hatte sich gegen den Schuldspruch des Landgerichts Berlins gewandt. Das Gericht hatte den 57-Jährigen im Sommer 2020 wegen Mordes an dem Mediziner und versuchten Mordes an einem Polizisten zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem ordnete es die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Überprüfung der Entscheidung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH mit.

Laut Urteil hatte der Lagerist heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen dem jüngsten Sohn des früheren Bundespräsidenten gegen Ende eines Vortrags in der Schlosspark-Klinik am 19. November 2019 ein Messer in den Hals gerammt. Der Professor starb. Der Polizist, der den Angreifer überwältigte, wurde schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der Angreifer aus Hass auf die Familie des Getöteten, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker (1920-2015), handelte.

Ein Gutachten hatte dem Mann eine psychische Störung bescheinigt. Seine Steuerungsfähigkeit sei erheblich vermindert gewesen. Deswegen wurde er nicht wie sonst bei Mord üblich zu lebenslanger Haft verurteilt. (dpa)

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