Spitzenmedizin kein Maßstab
BSG: Kein Anspruch auf Behandlung in ausländischer Top-Klinik
Kann eine wirksame Behandlung rechtzeitig und nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse in Deutschland erfolgen, müssen gesetzliche Kassen keine Auslandsbehandlung finanzieren.