Medizinprodukte zur Wundversorgung

BVMed insistiert auf Stellenwert antimikrobieller Wundauflagen

Kurz vor Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist wissen die Hersteller beschichteter Wundverbände noch immer nicht, nach welchen Endpunkten sie deren Nutzen belegen sollen. Alle Branchenappelle blieben bisher vergeblich.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Medizinproduktehersteller erinnern erneut an die überfälligen G-BA-Erläuterungen hinsichtlich der Evidenznachweise für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundversorgung“. Damit sind vor allem antimikrobiell beschichtete Verbände bezeichnet, deren Erstattungsfähigkeit künftig von einer Nutzenbewertung des G-BA abhängt.

Der Branchenverband BVMed hatte zuletzt wiederholt die Dringlichkeit betont, mit der besagte Evidenzkriterien jetzt zu definieren wären. Andernfalls drohten ab 02. Dezember dieses Jahres Versorgungslücken, heißt es; dann endet die dreijährige Übergangsfrist, während der die Hersteller bereits Nutzennachweise zu erbringen gehabt hätten.

Mehr Antibiose, mehr Klinikaufenthalte

Nun legt der BVMed mit einer Umfrage noch mal nach, an der sich den Angaben zufolge über 256 Wundfachkräfte (Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, MFA) beteiligt haben. Danach geht es den Praktikern in über 90 Prozent der Behandlungsfälle infizierter Wunden zunächst vor allem „um die Reduktion klinischer Infektionszeichen“. Weitere wichtige Therapieziele seien etwa Schmerzreduktion und Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität. Nur in rund 20 Prozent der Fälle sei vorrangig „auch der komplette Wundverschluss“ beabsichtigt.

Zum einen illustriert der Verband damit die Bedeutung antimikrobieller Wundauflagen im Versorgungsalltag. Zum, zweiten gibt er die Richtung vor, in die seiner Ansicht nach die geforderten Nutzennachweise zu gehen hätten.

Würden solche Komponenten künftig nicht mehr erstattet, befürchten jeweils rund 80 Prozent der Befragten eine Verschlechterung lokaler Wundtherapien, mehr systemische Antibiose sowie eine Zunahme stationärer Behandlungen.

Hoffnung auf Problementschärfung im Lieferengpassgesetz

Neben den Evidenzkriterien zur obligatorischen Nutzenbewertung wünscht sich der BVMed einen „verbindlichen Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA“. Adressat in dieser Sache ist allerdings der Gesetzgeber. Laut BVMed sieht sich der G-BA aus diesem Grund auch nicht in der Pflicht. Erst wenn das Gesetz einen Beratungsanspruch für Hersteller vorsehe, würde dementsprechend das Gremium auch allgemeinere Evidenzkriterien formulieren.

Erforderlich werde das Bewertungsverfahren für eine „Vielzahl von Produkten“, heißt es weiter, wie etwa silber- oder Polihexanid haltige Wundauflagen. Nach Einschätzung des BVMed drohen nun rund 400 Produkte, ab Dezember aus der Erstattung zu fallen.

Anlässlich einer Anhörung zum Lieferengpassgesetz (ALBVVG) kommenden Montag im Gesundheitsausschuss des Bundestages hat der Verband eine Stellungnahme verfasst, mit der er in Berlin erneut auf die Problematik aufmerksam machen will – in der Hoffnung, der gewünschte Beratungsanspruch sowie eine Verlängerung der Übergangsfrist zur Nutzenbewertung könnten noch kurzfristig in das ALBVVG mit aufgenommen werden. (cw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Der Empfang der Gynäkologen-Praxis in Gütersloh: Vor allem die starke Patientinnenbindung überzeugte am Ende das MVZ, das die Praxis erwarb.

© Andreas Peters

Praxismanagement

Privatpraxis abzugeben? Das lässt sich regeln!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Finanzdienstleister MLP
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Lesetipps
Im Jahr 2023 wurden 10,8 Millionen Neuerkrankungen und 1,25 Millionen Todesfälle durch Tuberkulose registriert, mit stark heterogener globaler Verteilung.

© Dr_Microbe/stock.adobe.com

Vielversprechende Ergebnisse

Neue Strategie zur Tuberkulose-Früherkennung