Medizinprodukte zur Wundversorgung
BVMed insistiert auf Stellenwert antimikrobieller Wundauflagen
Kurz vor Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist wissen die Hersteller beschichteter Wundverbände noch immer nicht, nach welchen Endpunkten sie deren Nutzen belegen sollen. Alle Branchenappelle blieben bisher vergeblich.
Veröffentlicht:Berlin. Die Medizinproduktehersteller erinnern erneut an die überfälligen G-BA-Erläuterungen hinsichtlich der Evidenznachweise für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundversorgung“. Damit sind vor allem antimikrobiell beschichtete Verbände bezeichnet, deren Erstattungsfähigkeit künftig von einer Nutzenbewertung des G-BA abhängt.
Der Branchenverband BVMed hatte zuletzt wiederholt die Dringlichkeit betont, mit der besagte Evidenzkriterien jetzt zu definieren wären. Andernfalls drohten ab 02. Dezember dieses Jahres Versorgungslücken, heißt es; dann endet die dreijährige Übergangsfrist, während der die Hersteller bereits Nutzennachweise zu erbringen gehabt hätten.
Mehr Antibiose, mehr Klinikaufenthalte
Nun legt der BVMed mit einer Umfrage noch mal nach, an der sich den Angaben zufolge über 256 Wundfachkräfte (Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, MFA) beteiligt haben. Danach geht es den Praktikern in über 90 Prozent der Behandlungsfälle infizierter Wunden zunächst vor allem „um die Reduktion klinischer Infektionszeichen“. Weitere wichtige Therapieziele seien etwa Schmerzreduktion und Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität. Nur in rund 20 Prozent der Fälle sei vorrangig „auch der komplette Wundverschluss“ beabsichtigt.
Zum einen illustriert der Verband damit die Bedeutung antimikrobieller Wundauflagen im Versorgungsalltag. Zum, zweiten gibt er die Richtung vor, in die seiner Ansicht nach die geforderten Nutzennachweise zu gehen hätten.
Würden solche Komponenten künftig nicht mehr erstattet, befürchten jeweils rund 80 Prozent der Befragten eine Verschlechterung lokaler Wundtherapien, mehr systemische Antibiose sowie eine Zunahme stationärer Behandlungen.
Hoffnung auf Problementschärfung im Lieferengpassgesetz
Neben den Evidenzkriterien zur obligatorischen Nutzenbewertung wünscht sich der BVMed einen „verbindlichen Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA“. Adressat in dieser Sache ist allerdings der Gesetzgeber. Laut BVMed sieht sich der G-BA aus diesem Grund auch nicht in der Pflicht. Erst wenn das Gesetz einen Beratungsanspruch für Hersteller vorsehe, würde dementsprechend das Gremium auch allgemeinere Evidenzkriterien formulieren.
Erforderlich werde das Bewertungsverfahren für eine „Vielzahl von Produkten“, heißt es weiter, wie etwa silber- oder Polihexanid haltige Wundauflagen. Nach Einschätzung des BVMed drohen nun rund 400 Produkte, ab Dezember aus der Erstattung zu fallen.
Anlässlich einer Anhörung zum Lieferengpassgesetz (ALBVVG) kommenden Montag im Gesundheitsausschuss des Bundestages hat der Verband eine Stellungnahme verfasst, mit der er in Berlin erneut auf die Problematik aufmerksam machen will – in der Hoffnung, der gewünschte Beratungsanspruch sowie eine Verlängerung der Übergangsfrist zur Nutzenbewertung könnten noch kurzfristig in das ALBVVG mit aufgenommen werden. (cw)