Urteil zum Arztvorbehalt
Barthaar-Epilation bei Intersexuellen: Kasse muss nur bei ärztlicher Behandlung zahlen
Damit die Krankenkasse bei intersexuellen Patienten die Kosten für die Entfernung von Barthaaren übernimmt, muss sie von Ärzten durchgeführt werden. Das hat das Sozialgericht Stuttgart in einem aktuellen Urteil klargestellt.