BKG-Forderung
Bayerns Krankenhäuser wollen mehr ambulante Leistungen erbringen
Nicht wenige Krankenhäuser schreiben rote Zahlen. In Bayern will das die Krankenhausgesellschaft nun ändern: Die Kliniken sollen mehr in der ambulanten Versorgung mitmischen.
Veröffentlicht:München. Geht es nach der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), sollten die Kliniken im Freistaat künftig noch mehr Nicht-Notfallpatienten ambulant behandeln dürfen. Der Vorschlag ist Teil eines Katalogs der BKG für die anstehende Bundestagswahl. Die BKG sieht in einer Ausweitung ambulanter Fälle dezidiert auch eine Möglichkeit, die schlechte finanzielle Situation vieler Krankenhäuser zu kompensieren.
„Krankenhäuser können immer mehr komplexe klinische Behandlungen ohne obligatorische Übernachtung anbieten“, argumentiert BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen.
„Die Kernfrage ist: Wieso muss eine Behandlung im Krankenhaus zwingend auch mit einer Übernachtung verbunden sein, damit das Krankenhaus diese abrechnen kann? Das ist in anderen Ländern nicht so, und in der Notfallbehandlung auch in Deutschland nicht“, sagte Engehausen. „Diese strikte Trennung ist nach meiner Überzeugung für niemanden mehr gut, gerade wenn wir auf den medizinischen Fortschritt schauen.“
Kliniken wollen integrierte Bedarfsplanung
In die Planung der ambulanten ärztlichen Versorgung durch den zuständigen Landesausschuss von Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) will die BKG nicht reinfunken. „Wir sollten aber über eine integrative Planung nachdenken, bei der man überlegt, welchen Anteil an der ambulanten Versorgung die Krankenhäuser anbieten können.“
Die Krankenhäuser hätten in der Pandemie gezeigt, dass sie Grundpfeiler der medizinischen Versorgung seien, auch regional. „Und das könnten die Krankenhäuser mit der Öffnung für ambulante Leistungen und pflegerische Angebote noch ausbauen“, sagte der BKG-Geschäftsführer.
Allerdings neben die Krankenhäuser im Freistaat schon heute erheblich an der ambulanten Versorgung teil. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden haben die Kliniken in Bayern allein im Jahr 2019 insgesamt 3,3 Millionen ambulante Fälle versorgt.
3,3 Millionen ambulante Fälle
wurden 2019 laut Statistischem Bundesamt an bayerischen Krankenhäusern behandelt, darunter:
- 245.565 Operationen und stationsersetzende Eingriffe nach § 115b SGB V
- 57.625 Fälle in der spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V
- 1.155.007 Fälle an Hochschulambulanzen nach § 117 SGB V
- 340.507 Fälle an Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) nach § 118 SGB V
- 82 Fälle an Geriatrischen Institutsambulanzen (GIA) nach § 118a SGB V
- 48.200 Fälle an Sozialpädiatrischen Zentren nach § 119 SGB V
- 56.723 Fälle an Kinderspezialambulanzen nach § 120 Abs. 1a SGB V
- 27.125 Fälle an Heilmittelambulanzen nach § 124 Abs. 3 SGB V
- 7881 Fälle in Ambulanzen im Rahmen eines Vertrages zur besonderen Versorgung (IV-Verträge) nach § 140a SGB V
- 121.431 sonstige ambulante Operationen
- 1.231.731 sonstige ambulante Leistungen
Abhängigkeit von den DRG reduzieren
Eine weitere Forderung der Krankenhausgesellschaft sind zudem Vorhaltepauschalen. „Dafür müssen wir die Finanzierung unserer Krankenhäuser neu denken und neben einer mengenbezogenen Leistungsvergütung auch beispielsweise Vorhaltekosten für die Versorgung rund um die Uhr berücksichtigen“, sagte Engehausen dazu.
Von Seiten der Krankenkassen und von Versorgungsforschern gibt es seit Jahren Kritik, dass Krankenhäuser unnötig viele Eingriffe durchführen, nur um über die DRG-Erlöse die nötigen Einnahmen zum Betrieb des Hauses zu gewährleisten.
Auf öffentliche Gefechte will sich die Krankenhausgesellschaft aber nicht einlassen. „Wir sollten unser Gesundheitswesen als Gemeinschaftsprojekt aller sehen und nicht als Kampf zwischen denjenigen, die die Leistung erbringen und denjenigen, die sie bezahlen“, sagte Engehausen dazu. (dpa/nös)