Kommentar zu Kooperation mit Dubai
Beispielhafter Brückenschlag
In Dubai sollen Ärzte demnächst ihre Weiterbildung in der Unfallchirurgie und Orthopädie nach deutschen Standards absolvieren. Grundlage ist ein Abkommen der Ärztekammer Berlin mit der Dubai Health AUTHORity, der zuständigen Gesundheitsbehörde des Emirats Dubai.
Nicht zuletzt dieses Beispiel zeigt, dass nicht nur Medizintechnik und Arzneimittel deutscher Provenienz im Ausland aufgrund ihrer Qualität geschätzt und nachgefragt werden.
Das Abkommen zeigt - auch wenn es nicht in den Kontext der 2011 vom Bundeswirtschaftsministerium gestarteten Exportinitiative Gesundheitswirtschaft eingebettet ist -, dass das Ansinnen der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung, deutsches Healthcare-Know-how zum Exportschlager zu machen, nicht nur auf materiellen Lösungen fußen muss.
Auch immaterielle Konstrukte, die - wie die Berliner Weiterbildung- einen kontinuierlichen Standard im Versorgungsalltag garantieren sollen, können an Dritte sozusagen lizenziert werden.
Gut ist, dass im konkreten Fall die regelmäßige Erfolgskontrolle der deutschen Seite obliegt. So kann vermieden werden, dass nach einer gewissen Zeit nur noch die Fassade glänzt, aber hinter den Kulissen potenzielles Schindluder getrieben wird, das keinerlei Qualitätsansprüchen mehr genügt.
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