Beiträge steigen: Bis zu 593 Euro gehen an die Krankenkasse

Es war schon fast ein historischer Vorgang: 2011 ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung gesunken - das hatte es seit 1949 nicht gegeben. 2012 kehrt voraussichtlich die Normalität zurück.

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KAMEN (bü). Die Bezugsgrößen und Bemessungsgrenzen für die Krankenversicherung werden für 2012 vermutlich steigen. Ein Regierungsentwurf sieht folgende Änderungen vor:

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) in der Krankenversicherung: 50.850 Euro statt 49.500 Euro. Das ergibt Monatsbeträge von 4237 Euro statt 4125 Euro

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung: 45.900 Euro statt 44.550 Euro im Jahr. Das entspricht monatlich 3825,00 Euro statt 3712,50 Euro

Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung: 67.200 Euro pro Jahr (5600 Euro im Monat) statt 66.000/5500 Euro

Gesamt-Beitragssatz zur Krankenversicherung: weiterhin 15,5 Prozent - wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozent und die Arbeitgeber 7,3 Prozent tragen (entsprechend ist die Aufteilung bei Rentenbeziehern zu Lasten der Rentner). Der Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent für die Krankenversicherten soll unverändert bleiben

Krankenversicherungs-Höchstbeiträge: Sie sollen 2012 statt 575,43 Euro 592,88 Euro im Monat betragen. Davon tragen die Arbeitnehmer 313,65 Euro und die Arbeitgeber (Rententräger) 279,23 Euro.

Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird weiter drei Prozent ausmachen. Die neuen Höchstbeiträge: statt 165 Euro dann 168 Euro monatlich, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen.

Die Minijob-Grenze bleibt unverändert bei 400 Euro monatlich.

Ebenso wird die Geringverdiener-Grenze (bedeutsam für Auszubildende) von 325 Euro monatlich nicht angehoben. Bei Ausbildungsvergütungen bis zu diesem Satz trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein.

Unverändert 400 Euro beträgt im nächsten Jahr auch die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Erwerbsminderungs- beziehungsweise Altersrentner. Zweimal pro Jahr kann das Doppelte dieses Grenzwertes verdient werden.

Leicht erhöht ist die Einkommensgrenze, bis zu der Ehegatten und Kinder kostenfrei mitversichert sein können: 375 Euro monatlich, für Minijobber 400 Euro.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 20.09.201118:01 Uhr

Schlackern und Schlottern?

Zuerst die vermeintlich schlechte Nachricht: Die Krankenversicherungs- H ö c h s t beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung werden 2012 um ganze drei Prozent steigen. Das gilt aber n u r für diejenigen, welche im kommenden Jahr 45.900 Euro jährlich SV-Brutto verdienen werden. Das ist die neue Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2012 der Kranken- und Pflegeversicherung. Wer bis 44.550 € im Jahr hat (diesjährige BBG) wird auch 2012 unverändert 15,5 Prozent - davon Arbeitnehmer 8,2 Prozent und Arbeitgeber 7,3 Prozent - in die GKV einzahlen.

Die eh schon wesentlich höhere BBG in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird 2012 von 66.000/5.500 auf 67.200 Euro pro Jahr und damit 5.600 € im Monat angehoben. In den Neuen Bundesländern gilt eine etwas abgesenkte BBG.

Dass 2011 die BBG für die GKV gesunken ist, war tatsächlich das e r s t e Mal seit 1949. Die 2010 schon amtierende Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS), Frau Dr. med. Ursula von der Leyen, hatte als Ärztin und studierte Ökonomin das Bundeskabinett und ihren damaligen Gesundheitsministerkollegen, Dr. med. Philipp Rösler, auf'' s Glatteis geführt: Ihre damals von der CDU/CSU/FDP Regierung verabschiedete "Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung" beinhaltete den aberwitzigen Plan, bei steigender Produktivität und Lohnerhöhungen die Lohnnebenkosten allenfalls marginal senken zu können. Dass diese Absicht mit der g l e i c h z e i t i g e n Erhöhung der Beiträge zu Lasten der Versicherten und ihren nach oben offenen Zusatzbeiträgen kollidierte, war an Dummdreistigkeit kaum zu überbieten. Denn das Parlament wird bei Umsetzung der "Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung" gar nicht erst gefragt.

Jetzt meint "Schwarz-Gelb" nicht nur unter dem Eindruck ihres Berliner Wahldebakels: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?
Alles was 2010 mit großem Trara abgesenkt wurde, wird 12 Monate später wieder auf den Kopf gestellt. Z. B. die Versicherungspflichtgrenze für die Trennung von GKV und Privater Krankenversicherung (PKV). Im nächsten Jahr kann man erst ab 50.850 € Bruttoeinkommen in die PKV statt wie diesjährig ab 49.500 Euro (4.237 € mtl. statt 4.125 Euro) wechseln. Auch für sehr gutverdienende Familien mit Kindern ist allerdings wegen der kostenlosen Familienmitgliederversicherung die freiwillige GKV-Versicherung günstiger und mit einem Höchstbeitrag immer gedeckelt. Denn bei den PKV-Lockvogelangeboten für Singles steigen die Prämien später jährlich ins Unermessliche.

Die Bundesregierung macht im Bereich "Beitragsbemessungsgrenzen" und SV-"Rechengrößen" eine jämmerliche Figur. Von Zukunfts- und Demografiefestigkeit, von Konsolidierung, Stabilisierung, Innovationen und Visionen keine Spur.

Stattdessen Schlackern und Schlottern!
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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