Arzneiverordnung

Berliner Ärzte werden nach Durchschnittswerten geprüft

Nicht mehr nach Richtgrößen, sondern nach Durchschnittswerten werden Berliner Vertragsärzte seit diesem Jahr bei der Verordnung von Arznei- und Heilmitteln geprüft. Für bestimmte Wirkstoffe wird es auch Zielquoten geben.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:

Berlin. Eine einfache Geburt war die neue Vereinbarung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht. Von „zähen und emotional geführten Verhandlungen“ mit den Kassenverbänden berichtet die KV Berlin. Entscheiden musste schließlich das Landesschiedsamt. Herausgekommen ist ein Mix von Prüfung nach Durchschnittswerten und Zielquoten bei bestimmten Wirkstoffen. Als Erfolg rechnet sich die KV an, die vollständige Streichung der regionalen Praxisbesonderheiten in dem Schiedsamtsverfahren verhindert zu haben.

Kritisch erst ab 40 Prozent über Schnitt

Kernpunkt der neuen Vereinbarung ist, dass die Wirtschaftlichkeit verordneter Leistungen jetzt anhand Durchschnittswerten gemessen wird. Praxen, die mehr als 40 Prozent über dem Fachgruppenschnitt liegen, werden geprüft. Maßstab ist also nicht mehr, wie bisher, ein vorher bekanntes „Budget“, sondern der aktuelle tatsächliche Fachgruppendurchschnitt.

Da dieser zwangsläufig erst nach Ende des Prüfungszeitraums feststeht, will die KV den Ärzten bei der Einschätzung ihrer Verordnungen helfen, indem sie die Fachgruppendurchschnitte der jüngsten Vergangenheit veröffentlicht. „Das sind jedoch keine verbindlichen Größen, sondern lediglich eine Orientierung“, so die KV.

Zielquoten noch zu vereinbaren

Für bestimmte Wirkstoffe hat das Landesschiedsamt ein Zielquotenmodell mit Höchst- und Mindestquoten festgesetzt. Für Hausärzte wird es für Arzneimittelgruppen wie etwa Lipidsenker, Protonenpumpenhemmer, ACE-Hemmer oder orale Antikoagulantien Leitsubstanzen mit Zielquoten geben. Die Zielhöhen stehen noch nicht fest. Sie müssen noch in der Arzneimittelvereinbarung ausgehandelt werden.

Fest steht allerdings, dass bei Zielerreichung die betreffenden Verordnungskosten aus dem Verordnungsvolumen einer Praxis herausgerechnet werden. (juk)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Erweiterte Verordnungsmöglichkeiten

Anwalt: Das sind die rechtlichen Konsequenzen des Statine-Beschlusses

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
In Deutschland gibt es immer weniger klinische Forschung. Was Deutschland hingegen zu leisten imstande ist, zeigte sich zuletzt bei der COVID-19-Pandemie: mRNA-basierte Impfstoffe wurden schnell entwickelt und produziert.

© metamorworks / stock.adobe.com

Handlungsempfehlungen

Deutschland-Tempo statt Bürokratie-Trägheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Alexandra Bishop ist Geschäftsführerin von AstraZeneca Deutschland.

© AstraZeneca

Pharmastandort Deutschland

Deutlich mehr wäre möglich

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung