Eilantrag
Berliner Arzt will in Privatpraxis gegen Corona impfen
Ein Berliner hatte bereits Impfstoff bestellt, als die Verordnung in Kraft trat, wonach Privatpraxen von der Corona-Impfkampagne ausgenommen sind. Nun hat er einen Eilantrag eingereicht, um doch impfen zu dürfen.
Veröffentlicht:Berlin. Ein Berliner Arzt will per Gerichtsbeschluss erreichen, dass er in seiner Privatpraxis Patienten gegen SARS-CoV-2 impfen darf. Ein entsprechender Eilantrag sei am Verwaltungsgericht der Hauptstadt eingegangen, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Zuvor hatte die „Berliner Zeitung“ berichtet.
Demnach hatte der Mediziner bereits Impfstoff bestellt und Patienten eingeladen, als die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft trat, wonach Privatpraxen von der Impfkampagne ausgenommen seien. Bundesweit darf jetzt in Hausarztpraxen die Corona-Schutzimpfung verabreicht werden.
Der Sprecher des Verwaltungsgerichts sagte der dpa, zunächst müsse geprüft werden, ob über den Eilantrag in Berlin entschieden werden könne. Das Verfahren richte sich gegen das Bundesgesundheitsministerium. Dessen Hauptsitz sei Bonn, damit wäre das Verwaltungsgericht Köln zuständig. (dpa/bb)